Dafür muß der Schuldner aber sein Konto mit einem Pfändungsschutz ausstatten lassen.
Dann DARF da niemand mehr über den Schonbetrag hinüber heraus pfänden. Ansonsten ist
die Kohle weg, auch beim Mindestlohner oder Hartzer und man muß hier anfangen die Sozialgerichte
zu bemühen. Also, so weit ich weiß, wenn ich falsch liege möge man mich korrigieren.