Wenn der Gerichtsvollzieher in nem Mietshaus GEZ von nem Deutschen eintreiben will, braucht er
ja auch keine Angst haben das sich im ansonsten auch von Deutschen bewohnten Haus, auf die Nachbarhäuser eventuell auch noch übergreifend, eine spontane Solidarisierung mit Bildung einer wütenden Menschenmenge ergibt.
Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul
Nun ja bei zwei Mahnungen und der Androhung das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten ist schon einiges an Porzellan zerdeppert.
Dann geht das bei Forderungen von Ämtern, Behörden und die GEZ ist/war ja eine Quasibehörde ziemlich schnell im Gegensatz zu einem „privaten nicht privilegierten“ Gläubiger. Wobei der normale Gläubiger immer noch damit rechnet, dass die Ge-
schäftsbeziehung, wenn sich die Wogen geglättet haben, wieder aufgenommen
werden kann.
Diesen Ansatz verfolgen anderen nicht, da ist man sowieso „Zwangsmitglied“ und Kundenbindung, -zufriedenheit, Servicegedanke sind nur nicht ein Fremdwort sondern
schon eine Drohung, Zumutung bzw. grenzt an Frechheit.
Dann kann das gerichtliche Mahnverfahren ja noch weiter ausgedehnt werden so könnte das Gläubiger mit dem Titel freie Grundteile pfänden oder sich eine Sicherheitshypothek eintragen und sich dann daraus befriedigen. Die Grenzen oder Skala der Mittel sind nach oben offen.
Die Frage ist dann nur, ob es sich für den Gläubiger rechnet diese ganze Instrumentatrium und Foltermethoden auszupacken?
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
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