“Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler
“Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler
ich finde das gar nicht so müssig - denn die Gesetzgebung eines Landes ist für mich relevant wie ich das Land bzw das System ansich beurteile.
ein Land welches solche Urteile spricht - solche in meinen Augen ideologisch geprägte Urteile - relativiert den Status eines Rechtsstaates.
ich sehe da keinen wirklich relevanten Unterschied hinischtlich der NS-Justiz, der kommunistischen Diktatur oder einer Theokratie wie dem Iran oder SA - wen man anfängt unterschiede in der Rechtssprechung nach idelogischen Ansichten zu machen ist es egal welche ideologische Ansicht man als Grundlage heranzieht ob die Ns Ideologie die Sozialistisch eine religiöse oder eben die linksideologische Gutmenschenideologie.
Gerichte und Gesetze haben frei von ideologischen Ansichten zu sein, sie haben die Tat ansich zu beurteilen das Ausmass der Schuldfrage, und nur bedingt die Motivation der Tat - wird die Motivation zu stark gewichtet im Verhältnis zu der eigentlichen Tat - wie in diesem Fall - ist der Rechtsstaat nicht mehr gegeben.
“Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler
Nein, das machte die Drohung den Strip-Club niederzubrennen, verbunden mit seinen bisherigen Vergehen, über die sich die Artikel leider nicht auslassen. Damit das Verbrennen einer Flagge durch das Recht zur freien Meinungsäusserung gedeckt wird, muss man sie auch rechtmässig erworben oder hergestellt haben.
nein, nochmals einen Stripclub niederzubrennen ist kein "Hassverbrechen" - eine Drohung das zu tun schon dreimal nicht.
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für ein Hassverbrechen muss ein politisches Motiv vorliegen welches sich explizit gegen eine Gruppe (Schwarze homosexuelle Religiöse) richtet - das trifft auf einen Stripclub nicht zu es sei denn der Club wäre nur von Schwarzen geführt und man wollte ihn explizit deswegen niederbrennen.
Das Hassverbrechen war explizit nur das abreissen und verbrennen der Fahne.
auch welche zusätzlichen Straftaten bereits verübt wurden hat hinsichtlich der Definition eines Hassverbrechens keinen Einfluss - auf das Strafmass vllt, aber da dahingehend nichts im Uretil erwähnt wurde auch nicht von der Richterin ist davon auszugehen das auch das keinen Einfluss auf das Strassmass hatte.
“Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler
das kann ich auch nicht agen aber die Definition eines Hassverbechens ist nicht meine Interpretation sondern eben die offizielle allgemeingültige Definition - den Wiki link hatte ich dir ja dazu gepostet -hast du ihn auch gelesen?
dh das Hassverbrechen ist nur all jenes was einen Buzug zu dieser Schwulenflagge hat - selbst wenn nicht bekommt man in Amerika für Drohungen jetzt auch schon 15 Jahre, schliesslich hat er den Club ja nicht angezündet?
ich weiss nicht warum du dich da so wehrst - und gegen was, die Fakten und Definitionen sind da doch eindeutig: wenn man es genau nimmt hat er eine Flagge gestohlen und verbrannt mehr nicht und dafür hat er 15 Jahre bekommen - und das deswegen weil es eine politisch motivierte Tat gegen Homosexuelle war die als Hassverbechen gilt und eben hohe Strafen bedingen.
“Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler
Falsch. Die Anwendung des Rechts ist eine Frage von Präzedenzfällen, gerade bei solch allgemein definierten Gesetzen. Wie du den Text verstehst, ist vollkommen irrelevant. Es mag gegen den Rechtsempfinden verstossen, aber das ändert an der rechtlichen Situation wenig.
Das habe ich schon in vorigen Beiträgen zu vermitteln versucht: Ja, du kannst in den USA für die Androhung von Gewalt richtig in den Bau gehen. Auch hier unterscheidet sich das Recht stark nach Bundesstaat.dh das Hassverbrechen ist nur all jenes was einen Buzug zu dieser Schwulenflagge hat - selbst wenn nicht bekommt man in Amerika für Drohungen jetzt auch schon 15 Jahre, schliesslich hat er den Club ja nicht angezündet?
Aufgrund deiner Beiträge muss ich leider annehmen, dass dein Verständnis vom US-Recht reicht nicht einmal dazu ausreicht zu erkennen, dass hier zu wenig Informationen für eine solche Feststellung bekannt sind.ich weiss nicht warum du dich da so wehrst - und gegen was, die Fakten und Definitionen sind da doch eindeutig: wenn man es genau nimmt hat er eine Flagge gestohlen und verbrannt mehr nicht und dafür hat er 15 Jahre bekommen - und das deswegen weil es eine politisch motivierte Tat gegen Homosexuelle war die als Hassverbechen gilt und eben hohe Strafen bedingen.
Ich weiß, aber das ist eben der Spiegel. Ich bin übrigens der Ansicht, dass sich das Strafmaß nach der Tat zu richten hat, nicht nach der Motivation dazu. Ausnahmen davon sind maximal im positiven Sinn denkbar, wenn eine Tat durch das Verhalten des Opfers im Vorfeld eine Tat "verständlicher" macht. Das schwarz/schwul/sonstwas sein nicht in diese Kategorie fällt, dürfte sich verstehen.
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