Dieser Begriff wurde vor vielen Jahren fast täglich benutzt und abgewogen, oder Dieser oder Jener, ob diese oder jene Partei/Ausdruck usw. auf dem Boden der FDGO stünde.
Anscheinend ist es weitestgehend aus der Mode gekommen, das zu hinterfragen.
Eigentlich habe ich eben etwas ganz Anderes gesucht und bin dabei über diese Seite gestolpert:
...Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (...) erfordert eine Konzentration auf wenige, zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind.“Diese zentralen Grundprinzipien sind die Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.
Dieses Urteil ließ renommierte Rechtswissenschaftler aufhorchen und zu dem Schluss kommen, dass die Verfassungsschutzgesetze, die im Übrigen die einzige Grundlage für die Arbeit der Verfassungsschutzämter darstellen, möglicherweise verfassungswidrig sind, weil sie derzeit zu ausufernd gestaltet sind. Somit könnte jeder zum Extremisten umgedeutet werden. Im Detail:
„Im Falle der FDGO wiederum müssen — gerade auch in der täglichen Arbeit der Verfassungsschutzbehörden — dann immer mehr politische Inhalte als ‚extremistisch‘ oder zumindest ‚problematisch‘ bewertet und beobachtet werden. Solche Entwicklungen sind einer freiheitlichen Demokratie nicht zuträglich, da sie diese auf den politischen Mainstream zu verengen drohen und erstarren lassen.
Das heißt in der Konsequenz:Der ganze, im Laufe der Zeit weiter ausdifferenzierte ‚Katalog‘ von speziellen Merkmalen der FDGO, der zu einer regelrechten ‚Checkliste‘ geführt hat, wird künftig keine Rolle mehr spielen dürfen. Denn es muss eine fundamentale Ablehnung von menschenwürdiger Freiheit und Gleichheit, demokratischer und justizförmiger Legitimation und Verfahren gegeben sein, die natürlich auch schon dann vorliegt, wenn mit Gewalt politisch vorgegangen wird. Daher wird auch die einfachgesetzliche Konkretisierung in § 4 BVerfSchutzG [Begriffsbestimmungen, – Ergänzung „Ein Prozent] (analog in §: 92 StGB) geändert werden müssen, allenfalls in verfassungskonformer Auslegung Bestand haben können.“
[Quelle: Robert Chr. van Ooyen, Rechtspolitik durch verfassungsgerichtliche Maßstabsverschiebung, Recht und Politik, Jahrgang 53, Heft 4 (2017), S. 468-472, Duncker & Humblot, Berlin]
Laut Auffassung einiger Rechtswissenschaftler ist der Verfassungsschutz weit über seine eigentlichen Aufgaben hinausgegangen und trägt zu einer Erstarrung und Verengung gesellschaftlicher Debatten bei. Dies kann nicht im Sinn des Grundgesetzes und unserer Demokratie sein. Dieser Ist-Zustand wird durch einige Politiker der Altparteien skrupellos missbraucht. Deswegen besteht Handlungsbedarf.....

https://www.einprozent.de/blog/aktiv/bverfg-urteil-vs-arbeitet-verfassungswidrig/2396

Kürzlich habe ich ein Video auf YT gesehen (Der Volkslehrer), wo ein Schweizer eine Rede hielt. Er war vor einem dt. Gericht verurteilt worden, weil er wohl öffentlich sagte, daß D bzw. Parteien in D nicht mehr nach der FDGO handeln. So genau konnte ich das nicht mehr ermitteln. Egal - meine Frage: Seid ihr der Meinung, daß die Parteien bzw. einzelne Politiker in D noch auf dem Boden der FDGO stehen?

Immerhin gab es ja bereits die Aussage eines Richters, D sei kein Rechtsstaat mehr...