Geändert von Bolle (27.12.2019 um 09:48 Uhr)
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Mich wundert ja irgendwie nur, daß alle Politiker, welche die Grundrechte des Pöbels beschneiden wollen, bedroht, beleidigt, etc. ... werden!
Nur, von Urteilen gegen die Täter liest man wiederrum nichts?
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Mal ganz ehrlich, das ist doch von eurer Seite genau das gleiche Mimosenspektakel. Wehe, jemand übt Kritik an einem AfD-Fuzzi ... sofort Gejammer und Opferecke. Ja, da kann man genauso sagen, wem es in der Küche zu heiß ist, sollte nicht Koch werden.
Und was Hass, Hetze und Morddrohungen angeht, gibt es dafür in unserem Land keinen Platz. Egal von welcher Seite das kommt. Das sind Straftaten! Und die haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Teilen ist das neue Haben.
Definiere doch mal bitte Hass und Hetze als juristischen Straftatbestand! Morddrohung ist ja klar....denkt man, aber selbst da ist es nicht so einfach wie man denkt. Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden...... hier sei der Schwerpunkt bei "glaubhaft"!
[Links nur für registrierte Nutzer]In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche [Links nur für registrierte Nutzer] kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer [Links nur für registrierte Nutzer] eingesetzt wird. Der [Links nur für registrierte Nutzer] der [Links nur für registrierte Nutzer] bezeichnet die Ankündigung eines gegen das Opfer oder eine diesem nahestehende Person gerichteten Verbrechens, wobei Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB solche [Links nur für registrierte Nutzer] sind, die eine Mindeststrafe von einem Jahr [Links nur für registrierte Nutzer] vorsehen.
Im Bereich des Zivilrechts gilt, dass eine Willenserklärung, die unter der Einwirkung einer widerrechtlichen Drohung abgegeben wurde, angefochten werden kann (§ 123 Abs. 1 BGB).
Siehe auch: [Links nur für registrierte Nutzer] (§ 241 StGB) und [Links nur für registrierte Nutzer]
Schade dass Nutzer "Gehirnnutzer" nicht mehr unter uns weilt..........!Der hätte uns das jur. aufbereitet.
1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
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