Da sollte sich einmal Deutschland, die Weisungsgebundene Justiz in Deutschland ein Beispiel nehmen

Abschiebung ohne Wenn und Aber – Grundsatzurteil des Schweizer Bundesgerichts zu Härtefallregeln

Politik
18:44 27.12.2019(aktualisiert 19:28 27.12.2019) Zum Kurzlink
Von Andreas Peter
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Das [Links nur für registrierte Nutzer], die höchste juristische Instanz des Landes, hat in einem Grundsatzurteil die Härtefallregeln der sogenannten obligatorischen Landesverweisung konkretisiert. Demnach ist weder die Geburt in der Schweiz noch ein jahrelanger Aufenthalt dort ein pauschaler Hinderungsgrund für eine Abschiebung aufgrund kriminellen Handelns.

Am 28. November 2010 stimmte eine Mehrheit der wahlberechtigten Schweizer einer Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu („Ausschaffungsinitiative“), mit der ausländische Staatsbürger, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten, des Landes verwiesen werden müssen, wenn sie für eine Reihe von Delikten rechtskräftig verurteilt wurden.

Am 20. März 2015 beschloss das Parlament der Eidgenossen, die Bundesversammlung ein Umsetzungsgesetz, das mit einer Härtefallklause gekoppelt war. Diese Härtefallklausel bewirkt im Kern, dass von der sogenannten obligatorischen Landesverweisung in einer Reihe von Fällen abgesehen werden kann, insbesondere, wenn die Betreffenden in der Schweiz geboren wurden oder dort aufwuchsen.

Chefin der schweizerischen freien demokratischen Partei (FDP) Petra Gössi bei der Sitzung des Nationalrats in Bern

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