Die Staatsanwaltschaft Oldenburg kam am Morgen mit einem Durchsuchungsbeschluss.
Das Vergehen von Kai Brinkmann: Er sammelt ältere Autos. In seinem Fall sei das ein Verstoß gegen das Abfallgesetz (Az. 28 Gs l100 Js 46 508/19 3333/19), erklären ihm die Beamten, als sie Fahrzeugdokumente sehen wollen.
Die Behörde stört sich an zwei älteren Audi-Limousinen, die seit mehreren Jahren abgemeldet auf angemieteten Stellplätzen vor der Wohnung des 39-Jährigen parken. Die Beamten werfen dem Autofan vor, er habe vor dem Abstellen nicht sämtliche Flüssigkeiten abgelassen.
Oder, wie es ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg im schönsten Bürokratendeutsch erklärt: "Die in Altautos enthaltenen Betriebsstoffe sind generell geeignet, die Umwelt zu gefährden (§ 326 StGB). Die Durchsuchung dient auch zur Feststellung der Herkunft und des Zustandes des Altautos sowie der Klärung der Eigentums- und Besitzverhältnisse."
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