Der Richter hat sich sein Urteil natürlich schon vor Beginn der Hauptverhandling gebildet, und es war klar, dass er davon nicht abweichen würde, aber diese voreilige Meldung der FAZ sehe ich eher als eine Art vorzeitigen Samenerguss eines Praktikanten, der eine der zwei oder drei vorbereiteten Meldungen in seiner Erregung vorschnell abgespritzt hat.
Dass verschiedene Versionen zu erwarteten Ereignissen vorbereitet werden, ist in allen Redaktionen Normalität.