Urteil in Potsdam
Verfassungsgericht kippt Brandenburgs Paritätsgesetz
Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz für Landtagswahlen für nichtig erklärt.
Das Anfang 2019 vom Landtag beschlossene Gesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien sei verfassungswidrig, urteilten die Richter.
Listen mit abwechselnd einer Frau und einem Mann:
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen als verfassungswidrig eingestuft. Das teilte das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit.
Das Gericht gab damit den zwei Klagen der NPD und der AfD recht, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen.
Außerdem hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden eingelegt.