Seit dem 28.042017 ist der Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verschärft worden:

Wer Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher oder Rettungssanitäter körperlich angreift, soll künftig mit härteren Strafen rechnen müssen. Wo es bisher meist mit einer Geldstrafe sein Bewenden hatte, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft drohen. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Ein neuer Paragraf 114 des Strafgesetzbuchs soll "tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte" unter Strafe stellen. Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten sollen nach einem neuen Paragrafen 115 gleichermaßen geschützt werden.

BT [Links nur für registrierte Nutzer] vom 14.2.17

Soeben meldete der DLF:
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Nach den Angriffen auf Polizisten zu Silvester in Leipzig-Connewitz ist ein erster Beschuldigter zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Das Amtsgericht der sächsischen Stadt sprach den 27-Jährigen in einem beschleunigten Verfahren schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Das rechtskräftige Urteil erging demnach wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung.
Eine der Straftaten des linksextremen Verbrechers hätte allein für eine Haftstrafe gereicht - aber.....

.....kein Wunder, hat doch das Land Sachsen nun eine grüne Justizministerin die vor Jahren mit einer Band tourte, die grölte:

"ADVENT, ADVENT, EIN BULLE BRENNT
Erst 1, dann 2, dann 3.



Karin Meier, keine Juristin, hat Politolügie !!! studiert….

Die [Links nur für registrierte Nutzer]
schrieb am 20.12.19.
Ob es Katja
Meier gelingt, eigene Akzente zu setzen ….

Kein
Reiner Zufall,
hat sie schon - in Richtung des Unterganges der Staatsgewalt.