Och, das steht doch noch längere Zeit sogar schon im Grundgesetz, die haben schon damals an alles gedacht:
GG Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
...
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
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Aber keine Panik, im Frühling beginnen Massenimpfungen, und im Sommer ist der Spuk wieder vorbei.
*In welchem Zusammenhang?
...