Kontaktbeschränkungen: Aufenthalte in der Öffentlichkeit sollen nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts erlaubt sein. Verstöße werden sanktioniert.
Ausdrücklich wird zudem von Verwandten-Besuchen abgeraten, soweit sie mit Reisen verbunden sind: „Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge“, heißt es im Entwurfs-Papier der Bundesregierung.
Schulen und Kitas: sollen geöffnet bleiben.
Tourismus: Übernachtungsangebote in Deutschland werden massiv beschränkt, nur „notwendige und ausdrücklich nicht touristische“ Übernachtungen sollen erlaubt bleiben.
Freizeit: Theater, Opern und Konzerthäuser sollen dicht gemacht werden. Spielhallen, Kinos und Freizeitparks ebenso. Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder und Bordelle sollen geschlossen, alle Unterhaltungsveranstaltungen untersagt werden.
Gastronomie: Sämtliche Gaststätten, Bars und Kneipen sollen geschlossen werden. Ausgenommen: Lieferung und Abholung von Speisen soll erlaubt bleiben.
Dienstleistungsbetriebe: Betriebe aus dem Bereich der Körperpflege – etwa Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios – sollen geschlossen werden. Physiotherapien bleiben weiter möglich. Friseursalons sollen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet bleiben.
Einzelhandel: Geschäfte dürfen unter Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben. Bedingung: Sie müssen sicherstellen, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm Verkaufsfläche aufhält.
Der Bund will den von den Schließungen betroffenen Firmen und Einrichtungen finanziell helfen, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Das genaue Konzept wird heute noch vorgestellt.
Arbeitsplatz: Grundsätzlich werde die Arbeitgeber laut Beschlussvorlage aufgefordert, ihren Mitarbeitern Heimarbeit zu ermöglichen, „wo immer dies umsetzbar“ sei.
Die Entscheider seien sich im Klaren, dass es sich um „sehr einschneidende Maßnahmen“ handelt, heißt es in der Beschlussvorlage. Aber mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer „unkontrollierten pandemischen Entwicklung“ seien sie verhältnismäßig.
[Links nur für registrierte Nutzer]