Klar ist mir allerdings mittlerweile was ganz Anderes. Das Manche vom Recht keine Ahnung haben. Erstens gilt im Völkerecht das Nichteinmischungsgebot und die Souveränität und Unverletzlickeit jedes Landes. Zweitens ist Krieg und Verteidigung respektive NOTWEHR nur gegen Angriffe erlaubt. Und ein Angriff muss unmittelbar bevor stehen, gerade statt finden oder noch nicht beendet sein. Gut, erklär das mal den angeblich Gebildeten hier, die von Recht und Gesetz keinen Schimmer haben. Im übrigen empfehle ich die mal den Melier-Dialog bei Thukydides nach zu lesen.