Zitat von
navy
Die Volldeppen drehen durch! In Bayern, heisst es "haben Maske zu tragen" also gar keine Pflicht im Juristichen Sinn....
Doch, der Jurist sagt selber dass es die Maskenpflicht lt. Verordnung gibt.
Er irrt also, wenn er sagt alles müsse in D vom Gesetzgeber per Gesetz beschlossen werden.
Er irrt auch wenn er sagt bei Schäden durch die Maskenpflicht könne niemand haftbar gemacht werden - Die Landes-Regierungen die etwas Schädliches verordnen, können natürlich haftbar gemacht werden.
Ausserdem gibt es dafür doch ein übergeordnetes Gesetz: Das Infektionsschutzgesetz!
Für Juristen gilt: 2 Juristen - 3 Meinungen.
Zum Glück bin ich kein Jurist.