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Deutsch wird groß geschrieben
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Jetzt drehen die auch bei uns völlig durch (rot von mir)
Vom Werkstor bis zum Arbeitsplatz können schon mal 1,5 Kilometer sein. 150 Meter Höhenunterschied. Viel Spaß(Stand: 30.10.2020, WE_W/ZM) Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit demKabinettsbeschluss, den die deutsche Bundeskanzlerin mit denRegierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober2020 zum Schutz der Bevölkerung aufgestellt hat, werden auch beiArbeitgebern Verschärfungen bei den in den Unternehmen geltendenCorona-Schutzmaßnahmen notwendig. Der Corona-Krisenstab des WerkesXXXX hat aus Verantwortung um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen undMitarbeiter und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos folgendeRegeln aufgestellt, die ab kommendem Montag, 2.11.2020, bis zunächstzum 30.11.2020 gelten:
Mehrfachbelegung vonBüros: Verwaltungsbereiche an allen Übertage-Standorten des WerkesXXXX: Unter Beachtung des aktuellen Infektionsgeschehens ist eineMehrfachbelegung von Büros zwingend zu vermeiden. In diesemZusammenhang hat der Vorgesetzte zu prüfen, ob die Ausführung derTätigkeit im Homeoffice für seine Mitarbeiter möglich ist. BeiFragen zur Umsetzung/Durchführung steht die Personalabteilung zurVerfügung.
Mehrfachbelegung vonBüros in Produktions- und Technikbereichen /Ausbildung: DieEinzelbelegung der Büros ist auch hier anzustreben. Dazu sollen dieEntzerrung durch mehrschichtige Belegung sowie die Entnahme aus denUrlaubsund Zeitkonten genutzt werden. Ist der Abstand zwischen denArbeitsplätzen größer als 3 Meter ODER kann zwischen denArbeitsplätzen eine räumliche Trennung eingerichtet werden, ist dieBelegung auch mit zwei Mitarbeitern möglich. In besonderen Fällenhat eine Gefährdungsbeurteilung stattzufinden. Ist keine dervoranstehenden Maßnahmen umsetzbar, so gilt das Tragen einerMund-Nasen-Maske (MNM) als verbindlich. Bei Schichtübergaben ist dasTragen einer MNM zwingend vorgeschrieben.
Maskenpflicht: AbBetreten des Werksgeländes gilt die Maskentragepflicht bis zumArbeitsplatz. Weiterhin gilt als Mindeststandard, dass beiBegegnungen von Personen mit einem Abstand von unter 1,5 Metern inallen Bereichen zwingend eine MundNasen-Maske anzulegen ist.
2 Corona:Mitarbeiter-Update WE, Stand: 30.10.2020 Besprechungen:
Für Besprechungengilt, dass diese grundsätzlich per Teams abzuhalten sind. Hiervondarf nur in zwingend notwendigen Ausnahmefällen abgewichen werden,und die Durchführung erfordert die Genehmigung des zuständigenManagementteam(MT)-Mitgliedes (schriftlich und formlos, bspw. perE-Mail). Ein Mindestabstand von 3 Meter der Teilnehmer zueinanderinnerhalb der Besprechungsräume ist zu gewährleisten. Besprechungenmit mehr als vier Teilnehmern sind dabei zu vermeiden. KurzeBegegnungen im Büro sind davon unberührt. Für Besprechungen giltaußerdem, dass eine Bewirtung bis auf Weiteres zu unterlassen ist.
Veranstaltungen:Veranstaltungen (z.B. KVP-Schulungen, Proben/Auftritte derBergmannskapelle, BGM-Angebote, Sportangebote,Informationsveranstaltungen etc.) sind grundsätzlich zu verschieben.Sofern dies aus zwingend betriebsnotwendigen Gründen nicht möglichist, sind Ausnahmen durch den Krisenstab des Werkes XXXX zu prüfen.(Formular) Für Schulungen/ Seminare… …, welche zum Erhalt vonQualifikationen erforderlich oder aus anderen Gründen betrieblichzwingend notwendig sind, gilt, dass die Freigabe durch den Krisenstabdes Werkes XXXX zu erfolgen hat (Formular).
Unterweisungen/Einweisungen……sind nach Möglichkeit zu verschieben. Nicht davon betroffen sindUnterweisungen/Einweisungen, bei denen eine Fristüberschreitungdroht. Externe/interne
Dienstreisen: Dienstreisen zu externen Geschäftspartnern sind grundsätzlich zuverschieben und dürfen nur bei zwingender betrieblicherNotwendigkeit durchgeführt werden und bedürfen der Genehmigungdurch das zuständige MT-Mitglied (formlos, schriftlich bspw. perE-Mail). Ausgenommen hiervon sind Fahrten zwischen den Standorten desWerkes XXXX.
Lebensmittel:Es ist bis auf Weiteres von privat zur Verfügung gestelltenLebensmitteln (Gebäck, Süßigkeiten etc.) für Kollegen abzusehen.
Umgang mitFremdfirmen: Ein Hygienekonzept zum Umgang mit Fremdfirmen währendder Reparaturpause und -tage ist derzeit in Bearbeitung und wirdkurzfristig kommuniziert. Alle sonst bislang geltenden Regelungen(z.B. Kauennutzung, Handlungsempfehlungen etc.) bleiben weiterhinbestehen (siehe CoronaPräventionsseite im Portal). Bittevermeiden Sie nicht notwendige persönliche Kontakte auch in ihremprivaten Umfeld!
Vielen Dank. 3Corona: Mitarbeiter-Update WE, Stand: 30.10.2020 Ihnen allen einschönes und gesundes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen aus demKrisenstab des Werkes XXXX
Ich darf also meine klassischen Duplos oder haribo nicht mehr auf dem Tisch liegen lassen. Da könnte sich ja das Virus drin versteckt haben.
Was geht die Firma mein privates Umfeld an?
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