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Natürlich sagt niemand: "Wir werden alle sterben!"
Aber sie benehmen sich so. Nicht mal im 2. Weltkrieg oder in den grausamsten Diktaturen wurden Dinge gemacht, wie es jetzt auf dem Planeten passierte. Ich kann mich nicht erinnern, dass ein Land jemals Touristen aus Hotels vertrieben hat. Selbst kommunistische Steinzeit-Diktaturen nicht.
Typ du musst wirklich mal lernen alles was in den Medien kommt kritisch zu sehen denn die Lügen und Lügen und Lügen und Lügen
zu Beginn war bei unserer Regierung Corona für Garcia harmlos dann muss ihnen jemand gezwitschert haben von WHO, RKI und sonst wem wo die Eliten reinfunken dass das ganze dramatisch dramatisch sei und dass man unbedingt die Wirtschaft runter fahren muss ...... Ähhhhhh mehr Schulden machen weniger Steuern einnehmen.
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
Laber doch keinen Scheiß, ###edit###
Lindner behauptet irgendeinen Schrott bzw. du zitierst ihn falsch.
KW 47
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Jetzt rechne mir vor, wie sich zwei Drittel im Heim anstecken!
###edit###
Geändert von Bolle (27.11.2020 um 10:09 Uhr)
Unsere Debattenhelden im Bundestag haben als " Legislative " mal wieder ein softig weiches Gesetz
verabschiedet das die Rechte des Parlamentes und den Foederalismus bestaerkt. Es ist zum kotzen!
Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevoelkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
ist seit dem 19. November 2020 rechtskraeftig.
Wenn es weiter so schlecht laeuft und der Kampf gegen die Pandemie mit " Samthandschuhen " gefuehrt
wird, besteht die Gefahr das wir Deutschen am Parlamentarismus, Foederalimus und Demokratismus
verrecken.
Wer die " Grund- und Freiheitsrechte " beschnitten sieht, wie die " Querdenker " , " Janas aus Kassel "
und die AfD Vollpfosten samt " Wir sind das Volk " Zwangsneurotiker, ist an Bewusstseinsstoerungen nicht
mehr zu ueberbieten.
Was derzeit in Deutschland laeuft ist die geziele Behinderung von zentralen Regierungsentscheidungen
und Regierungsmassnahmen durch die Schwaetzer und Debattenhelden der Parlamente. Seitens der
Ministerpraesident der Bundeslaender wird dann dafuer gesorgt das der Kampf gegen die Pandemie
einem rosaroten Ponyhof und Besuch im Streichelzoo gleichkommt. Den " wir sind wichtig " HeldInnen
der MinisterpraesidentInnen und den Debattenhelden der Parlamente sollte man das Maul stopfen und
sie solange ohne Bezuege vom Dienst suspendieren bis die Pandemielage bewaeltig worden ist.
" Demokratien " sind der Bewaeltigung von Pandemielage nicht gewachsen. Das muss man klar erkennen!
Die Folgen fuer und Deutsche und andere westliche, " demokratische " Laender werden fatal und final sein!
Bevor der Letzte " Demokrat " und " Freiheitskaempfer " in Deutschland verreckt, moege er bitte das Licht
ausmachen!
Die Regelungen im Überblick
So werden Corona-Entscheidungen getroffen
• Nur wenn der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, kann das Bundesgesundheitsministerium bzw. die Bundesregierung anhand festgelegter Kritieren spezifische Corona-Verordnungen erlassen.
• Der Bundestag kann jederzeit die epidemische Lage von nationaler Tragweite für beendet erklären.
• Nur wenn alle Schutzmaßnahmen – von Abstandsgebot bis Veranstaltungsverbot – nicht helfen, um das Corona-Virus wirksam einzudämmen, können umfassendere Maßnahmen (z.B. Ausgangsbeschränkungen) durch die Länder getroffen werden.
• So können betroffene Regionen insbesondere bei einer Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen umfassende Schutzmaßnahmen ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.
• Rechtsverordnungen der Länder sind zu begründen und zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen, kann aber verlängert werden.
• Das Recht des Bundestages, Rechtsverordnungen zu verändern, bleibt erhalten.
Krankenhäuser und stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen bekommen finanzielle Hilfen
• Die sogennanten „Freihalte-Pauschalen“ für Kliniken sollen zielgenau wieder eingeführt werden: Entscheidend für die Förderung ist, dass die Intensivkapazitäten knapp sind (weniger als 25% frei und betreibbar) und in dem Gebiet die 7-Tagesinzidenz über 70 liegt.
• Ausgleichszahlungen sollen insbesondere an Krankenhäuser gehen, die eine Versorgungsstruktur vorhalten, die in besonderem Maße für intensivmedizinische Behandlung geeignet ist.
• Die Pauschalen werden für 90% der Patientinnen und Patienten gezahlt, die weniger im Krankenhaus behandelt werden als im Durchschnitt des Vorjahres.
• Außerdem sollen Rehaeinrichtungen bis zum 31.01.2021 wieder als Ersatzkrankenhäuser genutzt werden können, um COVID-Patienten bei Abklingen der Symptome oder andere Patienten zu übernehmen und damit Intensivstationen zu entlasten.
• Auch für stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen wird ein auf zweieinhalb Monate befristeter Rettungsschirm aufgepannt: Übernommen werden die Hälfte der Kostenausfälle orientiert an den durchschnittlichen Tagespauschalen.
• Refinanziert werden die beiden Rettungsschirme über den Bundeshaushalt.
Risikogruppen erhalten Anspruch auf Schutzmasken
• Versicherte sollen grundsätzlich einen Anspruch auf die Schutzmasken erhalten, wenn sie zu einer Risikogruppe mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gehören.
• Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung des Anspruchs, zur Art der Schutzmasken, zur Anzahl der vom Anspruch umfassten Schutzmasken sowie zu Vertrieb und Abgabe der Schutzmasken werden im Rahmen einer gesonderten Rechtsverordnung durch das BMG geregelt.
Impfprogramme werden vorbereitet
• In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen u.a. zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.
Bessere Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch digitale Einreiseanmeldung
• Die bislang vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr werden für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst. Eine digitale Einreiseanmeldung kann nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.
Weitere Unterstützung für erwerbstätige Eltern
• Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird bis März 2021 fortgeführt, bei einem unter Quarantäne gestellten Kind ist ebenfalls eine Entschädigungszahlung für die Eltern möglich.
Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt
• Der Begriff des Risikogebiets wird legal definiert. In diesem Zusammenhang soll eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls künftig ausgeschlossen sein, wenn der Absonderung eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt.
Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente
• Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewonnen werden können, sieht das Gesetz neuartige Surveillance-Instrumente beim Robert Koch-Institut vor.
Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests
• Im Sinne einer effizienten Nutzung der vorhandenen Testkapazität wird der Arztvorbehalt modifiziert, um patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können.
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Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 18. November 2020
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 18. November 2020 2397
(PDF)
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Geändert von ABAS (27.11.2020 um 08:00 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Wäre es dir eigentlich egal, wenn tatsächlich ältere Mitglieder deiner Familie sich infizieren würden? Nur weil bisher nichts passiert ist, ist das keine Garantie, dass das so bleibt. Mein Vater z.B. ist 80 und herzkrank und ich fahre jeden zweiten Tag für ihn Einkaufen und wenn ich ihn besuche, habe ich einen Mundschutz auf. Würde ich ihn infizieren und er bekäme einen schweren Verlauf, würde ich mir das nie verzeihen.
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