Durch falsche Lagerung entsteht ein Dekubitus, von dem sprichst du, wenn du von "Schäden an den Füßen" sprichst. Ein Dekubitus ist ein Pflegefehler, eindeutig. Durch "Wenden" einer Person vermeidest du keine Kontraktur, sondern nur durch die Bewegung der Gelenke.
Außerdem entscheiden nicht die Einrichtungen, wann der Bestatter gerufen wird, sondern das geschieht nach der ärztlichen Leichenschau. Vorher darf der Verstorbene nicht abgeholt werden. Da Pflegeeinrichtungen aber keine Leichen aufbewahren können, wird der Bestatter danach informiert.
Und auf welcher Grundlage entscheidest du eigentlich über die Kompetenz der Ärzte? Eine Leichenschau nimmt schon eine geraume Zeit in Anspruch, angefangen bei der Leichenschau über das Abgleichen der Befunde bis hin zum Ausfüllen des Totenscheins auf dieser Grundlage.