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Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Und da untertreibst Du noch.
Die Lügen kommen auf tausend Wegen.
Meist allerdings aus der gleichen Ecke.
Und wenn Du weiter so konsequent schaust, bekommst Du einen 7. Sinn dafür.
Versprochen.
Ich geb Dir mal ein Beispiel.
Zitat:
"Wie schon die frühere SPD-Schatzmeisterin Wettig-Danielmeier sagte : „Auch dort, wo wir nur 30% oder 40%der Anteile haben, kann in der Regel nichts ohne uns passieren.“
Worum geht es?
Die SPD ist Miteigentümer des Madsack-Konzerns, Ein Konzern, welcher nicht nur Tageszeitungen verlegt, bis ins kleinste kostenlose Anzeigenblatt reicht der Arm. In dem Zusammenhang auch bitte zu RND recherchieren.
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Hast von mir eine positive Bewertung für diesen Artikel bekommen.
Nur eine Kleinigkeit, damit Du nicht irgend wann auf die Nase fällst, wenn Dich jemand ärgern will:
Krieg ist (leider) völkerrechtlich kein Asylgrund. Politische Verfolgung schon. Wir müssen schon rechtlich sicher argumentieren.
LG
Ise
Genau genommen persönliche Verfolgung. Zudem dürfte niemand Asyl erhalten, der aus einem sicheren Drittland kommt. Tun sie alle.
Bei Kriegsflucht ist temporäre (!) Aufnahme möglich, aber kein Asyl. War im Jugoslawienkrieg auch so. Allerdings kamen da hauptsächlich Frauen, Kinder und Alte sowie ein paar feige Musels.
Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wo das mediale Problem bei der angeblichen Superspreaderin liegen soll. Die Frau hat sich dumm verhalten, aber auch die bayerischen Behörden machten keine besonders gute Figur. Am Ende stellte sich eben heraus, dass die Frau so infektiös wie gedacht gar nicht war.
Die Medien haben vom Anfang bis zum Ende darüber berichtet. Die einen (Bild) alarmistisch, die anderen vorwiegend seriös. Den meisten Wind (harte Bestrafung etc.) haben natürlich die CSUler gemacht.
Wer schreit hat wie du meist keine Argumente oder keine Ahnung:
Corona-Virus: Darauf sollten Infizierte achten
Wer an COVID-19 erkrankt, kann das Virus übertragen, noch bevor die ersten Symptome kommen.
Bereits einige Tage, bevor ein Infizierter erste Symptome hat, kann er andere Menschen anstecken. Das ist einer der Hauptgründe, warum sich das Virus weltweit so rasend schnell ausbreitete. "Wer positiv getestet wurde, kann davon ausgehen, dass er mindestens schon einige Tage ansteckend ist.
Deshalb ist ein erster wichtiger Schritt, sich eine Liste der Personen zu machen, die man getroffen hat, und diese zu benachrichtigen", sagt Professor Martin Scherer, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin. Meist frage der behandelnde Arzt ohnehin nach den Kontaktpersonen. ...
Positiver Corona-Test: Mindestens 14 Tage Quarantäne
Hat man keine oder nur leichte Symptome und ist gesundheitlich stabil, muss man nicht ins Krankenhaus, sondern begibt sich nach einer positiven Testung in häusliche Quarantäne. "Selbst wer keine Symptome hat und nichts von seiner Erkrankung mitbekommt, sollte mindestens 14 Tage in häuslicher Isolation bleiben", sagt Scherer. Denn ohne Symptome ist man zwar meist weniger ansteckend als mit Symptomen, könne das Virus aber trotzdem verbreiten. Viele Erkrankte haben nur leichte Symptome wie [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] oder leichtes [Links nur für registrierte Nutzer], die nach wenigen Tagen wieder verschwinden...
Ab wann ist man nicht mehr ansteckend?
Ein Ende der häuslichen Isolierung ist "frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden" zu empfehlen, schreibt das Robert-Koch-Institut. "Erst wenn diese beiden Kriterien erfüllt sind, kann man davon ausgehen, nicht mehr ansteckend zu sein", sagt Scherer. Man zählt jetzt als genesen...
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Wieder hast du keine Ahnung, ich helfe dir:
2. Gesetze für Flüchtlinge:(Bürger-) Kriegsflüchtlinge nach § 23 Abs. 1 AufenthG
Nach § 23 Abs. 1 AufenthG kann die oberste Landesbehörde anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird.
Auf der Grundlage dieser Anordnung können dann bestimmte Flüchtlingsgruppen, die sich in einer akuten Kriegs-oder Krisensituation befinden, als Flüchtlinge legal nach Deutschland kommen.
Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie)
Die Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, auch Qualifikationsrichtlinie oder Anerkennungsrichtlinie genannt, legt Normen für die Anerkennung als [Links nur für registrierte Nutzer] und für den Flüchtlingsstatus fest....
Sie ist die überarbeitete Fassung der vorangehenden Qualifikationsrichtlinie, der Richtlinie 2004/83/EG. Bereits diese vorangehende Fassung definierte, wer als Flüchtling anerkannt werden kann und wem subsidiärer (ergänzender) Schutz zusteht. Ein solcher ergänzender Schutz gilt auch für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die keine individuelle Verfolgung geltend machen können.
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