Heute am 10.1.20 im DLF gehört:
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Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke prüft die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Hauptverdächtigen wegen Strafvereitelung.

Das Magazin „Der Spiegel“ berichtet, die Behörde prüfe einen Anfangsverdacht. Hintergrund sei die jüngste Aussage des Hauptverdächtigen Stephan E. gegenüber dem Ermittlungsrichter, er habe bei seinem Geständnis im Sommer gelogen
Kann es sein, dass ein Beschuldigter nicht die Wahrheit sagen muß?

Hier liest man etwas anderes:
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Das Recht zur Lüge als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren

Die Gesetze enthalten keine Wahrheitspflicht für den Beschuldigten, sie ist auch nicht „über drei Ecken“ aus dem Gesetz herzuleiten. Aber es ist im Gesetz auch kein Recht zur Lüge als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren verankert. Tatsache ist aber, dass die Lüge des Beschuldigten nicht sanktioniert ist. Das bedeutet also, gegen den Beschuldigten kann nichts unternommen werden, wenn er unwahre Angaben in einer Beschuldigtenvernehmung macht.

Reiner Zufall,
dass das nun bestraft wird als Strafvereitelung ????

Ist das nun irre oder nur Satire?