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Thema: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

  1. #91
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

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    Kurz bevor das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet hat, kochten die Emotionen noch einmal hoch: Berlins CDU-Landesvorsitzender Kai Wegner appellierte an die Abgeordneten: "Wer für dieses Gesetz die Hand hebt, kann nicht mehr glaubwürdig vor die öffentlich Beschäftigten treten." Der Gesetzentwurf, den der grüne Justizsenator Dirk Behrendt auf den Weg gebracht hat, sei ein "Anti-Polizei-Gesetz" und, mehr noch, ein Gesetz gegen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes insgesamt, so Wegner: "Jede Justizbedienstete, jeder Angestellte im Bürgeramt, jede Ordnungsamtsmitarbeiterin, jeder Lehrer muss künftig damit rechnen, mit unverfrorenen Vorwürfen überzogen zu werden."
    Polizeigewerkschaften, Beamtenbund und der Gesamtpersonalrat der Polizei haben die Pläne in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder scharf kritisiert. Und die Diskussion reichte schnell über die Berliner Landespolitik hinaus. Der Berliner Tagesspiegel fragte: [Links nur für registrierte Nutzer] und zitierte den Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) mit den Worten, das geplante Gesetz sei "unanständig". Selbst [Links nur für registrierte Nutzer] und erklärte, ebenfalls im Tagesspiegel, das Gesetz sei "im Grunde ein Wahnsinn".
    Grund für die Empörung ist vor allem eine Vermutungsregelung zugunsten desjenigen, der eine Diskriminierung durch eine Behörde geltend macht.
    Irgendwie ist das alles irre.

    Man stelle sich vor, Verbrecher wollen dir deine Tür einschlagen und du rufst nach Hilfe, und da kommt keiner, weil die Polizei dir zu verstehen gibt, daß sie dann vielleicht vom Verbrecher noch zur Kasse gebeten wird, wenn sie dir hilft und du dann halt dich selbst kümmern mußt, wenn du Hilfe brauchst.

    Der Selbstbedienungsladen für Kriminelle ist eröffnet - dank der rot-rot-grünen Regierung, die doch angeblich so beliebt ist, daß sie alles darf, was sie will und die Koksnase freut sich.

    Endlich alle Macht der Welt...was gibt es Schöneres :-)


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  2. #92
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen

    Endlich alle Macht der Welt...was gibt es Schöneres :-)


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    soviel Blödheit muss ja bestraft werden
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  3. #93
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    soviel Blödheit muss ja bestraft werden
    Siehs mal so: Die bekopftuchte Möchtegernazubine dürfte von den 1.500€ zumindest
    nix sehen als die erlaubten 100€ Nebenverdienst. Der Rest dürfte komplett mit dem ALG II
    Regelsatz verrechnet werden.

    Zu der Sache "soviel Blödheit" ist nur anzumerken daß der Mann die Wahrheit gesagt hat
    und DAFÜR bestraft wurde. Wäre ich Firmenbesitzer und mir würde so eine Bewerbung
    reinflattern, die würde nach Betrachtung des Fotos mit Kopftuch kommentarlos in den Müll
    wandern und eine andere Bewerberin den Vorzug bekommen.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  4. #94
    HPF Moderator
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

    Zitat Zitat von Hrafnaguð Beitrag anzeigen
    Siehs mal so: Die bekopftuchte Möchtegernazubine dürfte von den 1.500€ zumindest
    nix sehen als die erlaubten 100€ Nebenverdienst. Der Rest dürfte komplett mit dem ALG II
    Regelsatz verrechnet werden.


    Zu der Sache "soviel Blödheit" ist nur anzumerken daß der Mann die Wahrheit gesagt hat
    und DAFÜR bestraft wurde. Wäre ich Firmenbesitzer und mir würde so eine Bewerbung
    reinflattern, die würde nach Betrachtung des Fotos mit Kopftuch kommentarlos in den Müll
    wandern
    und eine andere Bewerberin den Vorzug bekommen.
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  5. #95
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

    Zitat Zitat von Hrafnaguð Beitrag anzeigen
    Siehs mal so: Die bekopftuchte Möchtegernazubine dürfte von den 1.500€ zumindest
    nix sehen als die erlaubten 100€ Nebenverdienst. Der Rest dürfte komplett mit dem ALG II
    Regelsatz verrechnet werden.

    Zu der Sache "soviel Blödheit" ist nur anzumerken daß der Mann die Wahrheit gesagt hat
    und DAFÜR bestraft wurde. Wäre ich Firmenbesitzer und mir würde so eine Bewerbung
    reinflattern, die würde nach Betrachtung des Fotos mit Kopftuch kommentarlos in den Müll
    wandern und eine andere Bewerberin den Vorzug bekommen.
    So ist es. In AGG-Zeiten sind die Gedanken nach wie vor frei, man hält sich mit Äußerungen aber oft besser zurück. Hier hat ein väterlicher Rat 1.500€ (plus die Kosten für den Prozeß) gekostet. Am besten wäre es gewesen, gar nicht zu reagieren, zumal es offensichtlich einen geeigneten Bewerber gab.

  6. #96
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    So ist es. In AGG-Zeiten sind die Gedanken nach wie vor frei, man hält sich mit Äußerungen aber oft besser zurück. Hier hat ein väterlicher Rat 1.500€ (plus die Kosten für den Prozeß) gekostet. Am besten wäre es gewesen, gar nicht zu reagieren, zumal es offensichtlich einen geeigneten Bewerber gab.
    Die Unsitte, auf Bewerbungen gar nicht mehr zu reagieren, also nicht mal eine Absage zu schicken, ist seit langem existent und usus, insofern wundert mich dieser Fall. Gerade in der bunten Freiluftklapse Abmahnistan ist Vorsicht ohnehin stets anzuraten.

  7. #97
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Die Unsitte, auf Bewerbungen gar nicht mehr zu reagieren, also nicht mal eine Absage zu schicken, ist seit langem existent und usus, insofern wundert mich dieser Fall. Gerade in der bunten Freiluftklapse Abmahnistan ist Vorsicht ohnehin stets anzuraten.
    Das ist eine Unsitte, auf jeden Fall. Aber wer nichts sagt, sagt eben auch nichts Falsches, das einem AGG-Hopper (m/w/d) als Munition dienen kann.

  8. #98
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    soviel Blödheit muss ja bestraft werden
    Worauf beziehst Du Dich in dem Link ?

    Die Steuerberater hatten argumentiert, es habe sich nicht um eine Diskriminierung gehandelt, sondern um einen "väterlichen Rat". Man habe die Entscheidung der klagenden Bewerberin, eine Ausbildung in einem Steuerbüro beginnen zu wollen, aufgrund ihres Lebenslaufs nicht nachvollziehen können. Für eine andere Auszubildende, eine "amibitionierte Abiturientin", habe man sich nicht wegen des Kopftuchs, sondern aus anderen Gründen entschieden. Mit dem Hinweis bezüglich des Kopftuches habe man ihr einen freundschaftlichen Hinweis erteilen wollen, denn dies würde ihre Einstellungschancen zusätzlich verschlechtern.
    Ergänzend zu diesen anwaltlichen Ausführungen trugen die Steuerberater ausweislich der Urteilsgründe noch selbst vor: "Die meisten Arbeitgeber und Lehrbetriebe seien nämlich nicht besonders begeistert, wenn die Religion nicht in der Privatzeit, sondern auch offiziell im Betrieb praktiziert werde, insbesondere da ein Kopftuch nicht zwangsläufig notwendig für einen gemäßigten Islam sei".
    Dies bedeute, so der Geschäftsführer der Steuerberater weiter, "wenn man schon so einen katastrophalen Lebenslauf habe, solle man die geringen Chancen nicht noch dadurch minimieren, dass man während der Arbeitszeit ein Kopftuch mit aller Gewalt durchsetzen wolle". Zudem würde das auch bedeuten, dass er vom ersten Tag an bei einer Auszubildenden gegen das Tragen des Kopftuchs zum Arbeitsgericht gehen müsse. Dies wäre, so der Geschäftsführer, für das Arbeitsklima und auch für seine angeschlagene Gesundheit nicht förderlich.

  9. #99
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    Das ist eine Unsitte, auf jeden Fall.


    Ohne Anstand in den Untergang, las ich kürzlich, ich weiß nicht mehr, wo, als Zustandsbeschreibung von Buntland. Dazu dann trefflich verbildlicht in Form von Merkel, wie sie mit hängenden Schultern ohne das leiseste Bemühen um Haltung ( auch äußerlich...) über einen roten Teppich watschelte, was in den Medien als "Schreiten" bezeichnet wurde...
    Aber wer nichts sagt, sagt eben auch nichts Falsches, das einem AGG-Hopper (m/w/d) als Munition dienen kann.
    Wäre eine knappe Standardabsage ( wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden und wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg) bereits verfänglich?

  10. #100
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    Standard AW: Nachrichten zwischen Irresein und Satire

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen


    Ohne Anstand in den Untergang, las ich kürzlich, ich weiß nicht mehr, wo, als Zustandsbeschreibung von Buntland. Dazu dann trefflich verbildlicht in Form von Merkel, wie sie mit hängenden Schultern ohne das leiseste Bemühen um Haltung ( auch äußerlich...) über einen roten Teppich watschelte, was in den Medien als "Schreiten" bezeichnet wurde...
    [...]
    Die äußere Haltung spiegelt immer auch die innere wider.

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    [...]
    Wäre eine knappe Standardabsage ( wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden und wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg) bereits verfänglich?
    Im vorliegenden Fall nein: es gab ja aussichtsreiche Bewerber. Allgemein sagt es schon zuviel aus; konkret, daß die Stelle besetzt ist. Ist sie das nicht (weil sich nur ungeeignete Kandidaten beworben haben), mag es im Sinne des AGG riskant sein, sie erneut auszuschreiben.

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