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Thema: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

  1. #1
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    AfD Chef Jörg Meuthen hat unter fadenscheinigen Gründen Hausverbot bei einem Nobel-Italiener bekommen. Der linke „Kurier“ jubelt (14.1.20 – Seite 3 bis 4)

    Was passierte eigentlich, wenn er (rein theoretisch) Claudia Roth Hausverbot erteilen würde?
    Gibt es einen besseren Beweis, wie links diese BRD inzwischen geworden ist?
    #
    ###edit###


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    Ristorante Cinque ; 10117 Berlin, Reinhardstr.27d Tel: 030 280 962 24
    Geändert von Bolle (14.01.2020 um 11:25 Uhr) Grund: Wieso stellst du kein Zitat/Keine Quelle ein??


  2. #2
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    AfD Chef Jörg Meuthen hat unter fadenscheinigen Gründen Hausverbot bei einem Nobel-Italiener bekommen.
    ... dieses Restaurant ist dann ja wohl dem Untergang geweiht .... entsprechende Gruppen werden ihm schon die Hölle zubereiten ... das gibt noch einen Freudentanz ...

    .. aber wieso ein Nobel-Italiener ??? schau dir mal die billige Speisekarte an , einfach lächerlich ...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  3. #3
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    ... dieses Restaurant ist dann ja wohl dem Untergang geweiht .... entsprechende Gruppen werden ihm schon die Hölle zubereiten ... das gibt noch einen Freudentanz ...

    .. aber wieso ein Nobel-Italiener ??? schau dir mal die billige Speisekarte an , einfach lächerlich ...

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    Steht jedenfalls so im "Berliner-Kurier" 14.1.20 - Seite 3 und 4 .....Seite ist nicht im Netz verlinkt
    Preise zwischen 7€ und 40€



    Einige Kommentare dazu im Netz >>

    · Neunzehnhundertvierundachtzig [Links nur für registrierte Nutzer]
    Goldfischteich 11. Januar 2020 at 16:37
    Ristorante Cinque GmbH
    Mensur Murati
    Reinhardtstraße 27d
    10117 Berlin


    Mensur Murati
    Sehr aufschlussreich. Kam wahrscheinlich selbst als palästinensischer Flüchtling nach Deutschland und verweist die einstigen Gastgeber der Lokalität.
    Ich schlage AfD Abgeordneten und Sympathisanten das Anlegen von Armbinden vor, mit dem Aufdruck „AfD- gegen das Vergessen“.


    · NieWieder [Links nur für registrierte Nutzer]
    Man muss es wirklich sagen: Es gehört wirklich Mut dazu für die AfD Gesicht zu zeigen.
    Ich halte mich ja bedeckt. Im engen Umkreis ist es bekannt, dass ich AfD-Sympathisant bin. Aber im weiteren Umkreis würde ich es niemals sagen. Viel zu gefährlich hier im guten und zum Glück linksgrünen Westen.


    · Goldfischteich [Links nur für registrierte Nutzer]
    Sind der Dolmetscher und der Geschäftsführer des Restaurants dieselbe Person? Weiß das jemand?


    · nicht die mama [Links nur für registrierte Nutzer]
    Goldfischteich 11. Januar 2020 at 16:37
    Tja, aber einen italienischen Namen an die Bude pinseln.
    Wie war das mal in der Werbung?
    Bezahlen Sie einfach mit ihrem guten Namen.


    · jeanette [Links nur für registrierte Nutzer]
    Was ist das für ein Drecksladen das CINQUE?


    · NieWieder [Links nur für registrierte Nutzer]
    @nicht die mama 11. Januar 2020 at 16:45

    „Normal“ habe ich in diesem Land schon länger aufgegeben. Ich bin jeden Tag überrascht, was jeweils zu „normal“ erklärt wird. Diese „Utopie“ hätte sich kein Schriftsteller aus der Vergangenheit ausdenken können.


    · Dichter [Links nur für registrierte Nutzer]

    Goldfischteich 11. Januar 2020 at 16:46
    Beim Schach bedeutet Bauerntausch ja auch nicht, dass man sich Bauern zurück gibt.


    · Heisenberg73 [Links nur für registrierte Nutzer]
    Wenn sich die 6 Millionen AfD Wähler mal ihrer wirtschaftlichen Power bewüsst würden und alle Firmen boykottierten, die gegen die AfD hetzen.
    Das wäre eine Botschaft. Dann würde sich fast keine Firma mehr wagen, einen AfD Wähler auch nur scheel anzusehen.


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    · Heisenberg73 [Links nur für registrierte Nutzer]
    Wenn sich die 6 Millionen AfD Wähler mal ihrer wirtschaftlichen Power bewusst würden und alle Firmen boykottierten, die gegen die AfD hetzen.
    Hinweis: Bei der letzten Bundestagswahl haben 7,2 Mio.Wähler der AfD ihre Stimme gegeben!


    Geändert von Eridani (14.01.2020 um 11:44 Uhr)


  4. #4
    Bundeskanzler Björn Höcke Benutzerbild von Leseratte
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    Standard AW: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    Meuthen wollte ja leisere Töne anschlagen. Hat wohl nichts genutzt.
    Björn Höcke:

    Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!

    Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.

  5. #5
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    Was ist mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz für Minderheiten ?
    "Marihuana führt zu Pazifismus und kommunistischer Gehirnwäsche." (Harry J. Anslinger)

  6. #6
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    Standard AW: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Steht jedenfalls so im "Berliner-Kurier" 14.1.20 - Seite 3 und 4 .....Seite ist nicht im Netz verlinkt
    Preise zwischen 7€ und 40€
    .. billiger Pizzabäcker .. [Links nur für registrierte Nutzer]
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  7. #7
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    Standard AW: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Was ist mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz für Minderheiten ?
    .. die AfD ist keine Minderheit ..
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  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Was ist mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz für Minderheiten ?
    Du meinst eine Meuthen-Minderheit?

  9. #9
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Du meinst eine Meuthen-Minderheit?
    Eigentlich dürfte so etwas gemäß dem Antidiskriminierungsgesetz nicht durchgehen.
    Die AfD wird wohl mal wieder klagen...

    Niemand darf aufgrund seiner politischen Weltanschauung im Privatleben benachteiligt werden.
    "Marihuana führt zu Pazifismus und kommunistischer Gehirnwäsche." (Harry J. Anslinger)

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Jörg Meuthen (AfD) bekommt Hausverbot beim Nobel-Italiener

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Eigentlich dürfte so etwas gemäß dem Antidiskriminierungsgesetz nicht durchgehen.
    Die AfD wird wohl mal wieder klagen...

    Niemand darf aufgrund seiner politischen Weltanschauung im Privatleben benachteiligt werden.
    Dazu die Aussage eines Anwalts:

    Grundsätzlich kann ein Hausverbot vom Berechtigten beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hierzu zählt auch eine Gaststätte. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich. Ein willkürlicher Ausschluss setzt natürlich voraus, dass ein Grund für ein Hausverbot nicht besteht. Ob dem Betroffenen der Grund bekannt ist oder nicht, dürfte nach meinem Dafürhalten eher nicht relevant sein.
    Sofern ein Hausverbot bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, ausgesprochen wird, ohne dass ein das Hausverbot begründender Grund vorliegt, liegt ein willkürlicher Ausschluss vor. In solchen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit ein solches Hausverbot wirksam erteilt worden ist und ob der Betroffene durch die willkürliche Verteilung des Hausverbotes diskriminiert und in seiner persönlichen Ehre verletzt wird.
    In solchen Fällen ist dann regelmäßig auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen. Dieses ist nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bereits grundrechtlich geschützt. Den Gesetzestext finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Dem entgegen steht aus Sicht des Gaststättenbetreibers natürlich das Recht auf uneingeschränkte Nutzung seines Eigentums sowie das Recht auf Vertragsfreiheit.
    Im Ergebnis muss dann im jeweiligen Einzelfall abgewogen werden, welche Rechte überwiegen und welche sachlichen Gründe vorliegen.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die allgemeine Rechtslage so, dass derjenige, der ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, damit allen Kunden generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall den Zutritt zu den Geschäftsräumen gestattet (BGH NJW 1994, 188). Der Bundesgerichtshof sieht darin allerdings keinen Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts.
    Allerdings eröffnet die Einrichtung für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht in allen Fällen die Einschränkung der Befugnis des Hausrechtsinhabers, ohne Angabe von Gründen ein Hausverbot auszusprechen. So darf etwa der Betreiber einer Spielhalle einzelnen Personen ein Hausverbot erteilen, ohne dieses begründen zu müssen, da ein Begründungszwang dazu führen könnte, dass der Betreiber Umstände mitteilen müsste, deren Offenbarung geeignet wäre, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder den geordneten Spielbetrieb zu beeinträchtigen (BGH NJW 1996, 248; ZIP 1994, 1274, 1275).
    In Fällen, in denen willkürlich ein Hausverbot ausgesprochen wird und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen vorliegt, hat der Betroffene unter Umständen einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.
    Zwar besteht grundsätzlich für den Gastronomen kein Zwang zum Abschluss eines Bewirtungsvertrages. In solchen Fällen gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Allerdings kann nach gefestigter Rechtsprechung die Verweigerung des Abschlusses eines Bewirtungsvertrages ohne erkennbaren sachlichen Grund eine Herabsetzung bedeuten und im Einzelfall sogar eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches (vgl. Bay. OLG Urt. v. 7.3.1983, Az.: 2 St 140/82).
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