Nein. Die werden nicht trotzdem ausgedruckt. Bonpflicht heisst, dass das Produkt im Kassensystem eingebont werden muss. Der Beleg muss NICHT ausgedruckt werden.
Es geht um den Kassenbeleg, eine pro Verkauf vergebene ID für den Transfer. Und die Kassensysteme/Software sind jetzt verpflichtend.
Dein Döner hat also ne ID. Ob Du den Zettel nun beim FA einwirfst ist völlig wumpe.
Die Ausgabe des Bons ist hier das Problem. Denn Du brauchst ihn nicht und das FA interessiert sich dafür nicht.
Dafür sollen Bäume sterben?
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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Doch, werden sie. Genau darum geht es gerade. Und um Apps, die genau das zu vermeiden suchen.
Das Problem, oder die seit Jahren typische Unausgegorenheit, ist eben, daß niemand den Bon annehmen muß.
Und nein, dem Finanzamt wird es nicht Wumpe sein. Du mußt nur den Einwurf dokumentieren. Und das Finanzamt die Entsorgung nachweisen.
Müssen nur genügend Leute mitmachen
Nachtrag: Hier gut erklärt
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Geändert von Schwabenpower (24.01.2020 um 00:47 Uhr)
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