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Thema: Hartz IV Schlemmereien

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Hier fragen sie, ob man den Bon haben will.
    Ich sammel die. Sobald ein Umschlag voll ist, in den Nachtbriefkasten des Finanzamtes. Am Jahresende verlange ich den Entsorgungnachweis

  2. #2
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ich sammel die. Sobald ein Umschlag voll ist, in den Nachtbriefkasten des Finanzamtes. Am Jahresende verlange ich den Entsorgungnachweis
    Was bringt Dir das?

    Jede Stunde fällt eine Kiefer für diese Scheiße. Kollektive Bonverweigerung wäre passender!
    __________________

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  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Was bringt Dir das?

    Jede Stunde fällt eine Kiefer für diese Scheiße. Kollektive Bonverweigerung wäre passender!
    Nutzt ja nix, die werden trotzdem ausgedruckt. Ist aber Sondermüll und muß entsprechend entsorgt werden. Bin mal gespannt, ob das Finanzamt das kann.

  4. #4
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Nutzt ja nix, die werden trotzdem ausgedruckt. Ist aber Sondermüll und muß entsprechend entsorgt werden. Bin mal gespannt, ob das Finanzamt das kann.
    Nein. Die werden nicht trotzdem ausgedruckt. Bonpflicht heisst, dass das Produkt im Kassensystem eingebont werden muss. Der Beleg muss NICHT ausgedruckt werden.

    Es geht um den Kassenbeleg, eine pro Verkauf vergebene ID für den Transfer. Und die Kassensysteme/Software sind jetzt verpflichtend.

    Dein Döner hat also ne ID. Ob Du den Zettel nun beim FA einwirfst ist völlig wumpe.

    Die Ausgabe des Bons ist hier das Problem. Denn Du brauchst ihn nicht und das FA interessiert sich dafür nicht.

    Dafür sollen Bäume sterben?
    __________________

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  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Nein. Die werden nicht trotzdem ausgedruckt. Bonpflicht heisst, dass das Produkt im Kassensystem eingebont werden muss. Der Beleg muss NICHT ausgedruckt werden.

    Es geht um den Kassenbeleg, eine pro Verkauf vergebene ID für den Transfer. Und die Kassensysteme/Software sind jetzt verpflichtend.

    Dein Döner hat also ne ID. Ob Du den Zettel nun beim FA einwirfst ist völlig wumpe.

    Die Ausgabe des Bons ist hier das Problem. Denn Du brauchst ihn nicht und das FA interessiert sich dafür nicht.

    Dafür sollen Bäume sterben?
    Doch, werden sie. Genau darum geht es gerade. Und um Apps, die genau das zu vermeiden suchen.
    Das Problem, oder die seit Jahren typische Unausgegorenheit, ist eben, daß niemand den Bon annehmen muß.

    Und nein, dem Finanzamt wird es nicht Wumpe sein. Du mußt nur den Einwurf dokumentieren. Und das Finanzamt die Entsorgung nachweisen.

    Müssen nur genügend Leute mitmachen

    Nachtrag: Hier gut erklärt
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von Schwabenpower (24.01.2020 um 00:47 Uhr)

  6. #6
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Doch, werden sie. Genau darum geht es gerade. Und um Apps, die genau das zu vermeiden suchen.
    Das Problem, oder die seit Jahren typische Unausgegorenheit, ist eben, daß niemand den Bon annehmen muß.

    Und nein, dem Finanzamt wird es nicht Wumpe sein. Du mußt nur den Einwurf dokumentieren. Und das Finanzamt die Entsorgung nachweisen.

    Müssen nur genügend Leute mitmachen

    Nachtrag: Hier gut erklärt
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Da steht: "Es können auch elektronische Belege ausgegeben werden."
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  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Da steht: "Es können auch elektronische Belege ausgegeben werden."
    Können. Vorausgesetzt, der Kunde ist bereit dazu

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