Zitat von Lord Laiken Danke für die Info. Also mann durchaus beim "Verleiher" bleiben, wenn der einen alle drei Monate "umleiht"? Jepp. Das beinhaltet der Arbeitsvertrag mit der Leihbude. Selbst ein anderer Arbeitsplatz innerhalb der Firma ist nicht zulässig. Das AÜG gilt personam und nicht für einen Arbeitsplatz.
__________________ Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel. Idioten sind sich immer todsicher. Egal was sie tun!
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