Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
Danke für die Info. Also mann durchaus beim "Verleiher" bleiben, wenn der einen alle drei Monate "umleiht"?
Jepp. Das beinhaltet der Arbeitsvertrag mit der Leihbude.

Selbst ein anderer Arbeitsplatz innerhalb der Firma ist nicht zulässig. Das AÜG gilt personam und nicht für einen Arbeitsplatz.