Zitat Zitat von DJ_rainbow Beitrag anzeigen
[...] Ich räume ein, dass ich möglicherweise übertrieben habe - aber Kompetenz sieht nun mal anders aus. Gerade dann, wenn man die Handlungen / Unterlassungen Dritter beurteilen will. In jedem Unternehmen wäre ein solcher Angriff (bzw. das Zulassen durch Inkompetenz) Anlass für erhebliche arbeitsrechtliche Sanktionen - einem Amtsversager hingegen drohen kaum bis keine Konsequenzen.
Wie gesagt, die Kompetenz von Richtern am KG und anderen Oberlandesgerichten beschränkt sich auf die Rechtsprechung. Nicht auf Datensicherheit am Gericht. Das machen - es wird dich vielleicht überraschen - Informatiker, nicht Juristen. Das Sanktionieren einer solchen Panne ist angemessen - keine Frage. Nur wird es logischerweise keine Richter treffen.

Nach Deiner Inkompetenz-Logik würdest Du auch einen Programmierer von Google feuern, wenn der Brandschutz im Gebäude nicht eingehalten worden ist. Scheiß egal: der Typ schreibt zwar nur Codes für das Unternehmen, aber für ein Versäumnis der Bauplaner des Gebäudes soll er gefälligst büßen..