Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
Selbstverständlich ist es die deutsche Justiz und nur die deutsche Justiz, welche aus einem KANN-Anspruch einen MUSS-Anspruch macht.

Art. 16a GG wurde ja richtig zitiert - wer aus einem Mitgliedstaat der EU (generell) oder sicheren Drittstaat (wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind) einreist. der kann sich niicht auf as Asylrecht berufen um hier ggf. Schutz- und Aufenthaltsrecht erlangen.
Die verbietet dem Staat (also den Behörden) jedoch nicht, diese Person NICHT in das Asylverfahren aufzunehmen - man kann, aber man muss nicht.

Aus dem KANN macht aber die deutsche Justiz und damit die deutsche Richterschaft, weil man entsprechende Urteile fällt, ein MUSS-Recht. Dabei ist es irrelevant ob die Justiz oder ein Richter nur einen "Abgelehnt"-Stempel besitzt - alleine dass man eine Klage ohne Rechtsgrundlage annimmt und dann auch noch ein Urteil GEGEN grundgesetzlich festgelegte Rechte, Normen und Werte fällt spricht Bände.

Was aber ist ein Richter der gegen das Wort und den Geist des Grundgesetzes entscheidet - wäre ein "Rechter" würde man diesen als Nazi bezeichnen, eine entsprechende Benennung auf dem linken politischen Spoektrum gehlt noch - vielleicht wäre Stalinist passend. Demokrat und Rechtsstaatler passt auf jeden Fall nicht.
Die allermeisten Fälle werden im BAMF entschieden. Die sieht kein Richter