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Thema: Neue, massive Flüchtlingswelle

  1. #301
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich hatte einmal sehr tiefen Einblick in einer Ausländerbehörde und was mir jeder Mitarbeiter dieser Behörde bescheinigt hat war - man merkt und spürt am auftreten des "Schutzsuchenden" ob dieser einen triftigen Asylgrund hat oder nicht. Der Kreis, welcher einen wirklichen Asylgrund vorweisen kann ist in der Regel froh Schutz und Aufenthalt genießen zu dürfen und dies unterscheidet diesen Kreis auch von denen, welche mit "ich will, ich will, ich will"-Mentalität in andere Ländeer strömen und nicht einmal beim besten "Good Will" einen positiven Asylantrag beschieden bekämen.
    Welches "Good Will" soll das sein?

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 16a



    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
    (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
    (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.



    (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
    (rot von mir)

  2. #302
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Um das nochmal in Erinnerung zu rufen:

    Italien hat jahrelang um Hilfe gefleht. Unsere Bundeskanzlerin hat die Losung ausgegeben, das wäre deren Problem.

  3. #303
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Um das nochmal in Erinnerung zu rufen:

    Italien hat jahrelang um Hilfe gefleht. Unsere Bundeskanzlerin hat die Losung ausgegeben, das wäre deren Problem.
    Womit sie sogar formal Recht hatte. Dublin III

  4. #304
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Womit sie sogar formal Recht hatte. Dublin III
    Ja. Und jetzt haben wir das Problem.

  5. #305
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ja. Und jetzt haben wir das Problem.
    Deswegen ja formal. Die logische Reaktion wäre militärische Hilfe gewesen. Nur womit?

    Allerdings hätte auch Italien die Möglichkeit gehabt den entsprechenden "Abgelehnt" - Stempel zu zücken

  6. #306
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Deswegen ja formal. Die logische Reaktion wäre militärische Hilfe gewesen. Nur womit?

    Allerdings hätte auch Italien die Möglichkeit gehabt den entsprechenden "Abgelehnt" - Stempel zu zücken
    Fragwürdig wird das ganze erst wenn man sich erinnert dass schon vor 2015 ehemalige Asylheime instandgesetzt wurden. Und damals scheinbar ohne Grund.

  7. #307
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Fragwürdig wird das ganze erst wenn man sich erinnert dass schon vor 2015 ehemalige Asylheime instandgesetzt wurden. Und damals scheinbar ohne Grund.
    Weil es eben lange geplant war. Wurden ja wieder gewählt. Weiter machen, Volk schläft.

  8. #308
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Welches "Good Will" soll das sein?
    (rot von mir)
    Abs. 2 Art 16a besagt nur, dass man keinen Rechtsanspruch auch Asyl hat, wenn man aus einem sicheren Drittstaat in dieses Land strömt - wenn also Jemand einen wirklichen Asylgrund vorweisen kann, dann kann man dieser Person Asyl gewähren, muss aber nicht.

    Dass hier die Justiz - also Richter - ein Grundgesetz brechen, weil man aus einen Kann-Recht de facto ein Muss-Recht macht, dies steht wieder auf einem anderen Blatt.

  9. #309
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Abs. 2 Art 16a besagt nur, dass man keinen Rechtsanspruch auch Asyl hat, wenn man aus einem sicheren Drittstaat in dieses Land strömt - wenn also Jemand einen wirklichen Asylgrund vorweisen kann, dann kann man dieser Person Asyl gewähren, muss aber nicht.

    Dass hier die Justiz - also Richter - ein Grundgesetz brechen, weil man aus einen Kann-Recht de facto ein Muss-Recht macht, dies steht wieder auf einem anderen Blatt.
    Politisch verfolgt übersehen? Davon abgesehen sind es nicht die Richter. Denn dann müßten die ja erst einmal den "Abgelehnt" Stempel haben. Haben sie aber nicht

  10. #310
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    Standard AW: Neue, massive Flüchtlingswelle

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Politisch verfolgt übersehen? Davon abgesehen sind es nicht die Richter. Denn dann müßten die ja erst einmal den "Abgelehnt" Stempel haben. Haben sie aber nicht
    Selbstverständlich ist es die deutsche Justiz und nur die deutsche Justiz, welche aus einem KANN-Anspruch einen MUSS-Anspruch macht.

    Art. 16a GG wurde ja richtig zitiert - wer aus einem Mitgliedstaat der EU (generell) oder sicheren Drittstaat (wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind) einreist. der kann sich niicht auf as Asylrecht berufen um hier ggf. Schutz- und Aufenthaltsrecht erlangen.
    Die verbietet dem Staat (also den Behörden) jedoch nicht, diese Person NICHT in das Asylverfahren aufzunehmen - man kann, aber man muss nicht.

    Aus dem KANN macht aber die deutsche Justiz und damit die deutsche Richterschaft, weil man entsprechende Urteile fällt, ein MUSS-Recht. Dabei ist es irrelevant ob die Justiz oder ein Richter nur einen "Abgelehnt"-Stempel besitzt - alleine dass man eine Klage ohne Rechtsgrundlage annimmt und dann auch noch ein Urteil GEGEN grundgesetzlich festgelegte Rechte, Normen und Werte fällt spricht Bände.

    Was aber ist ein Richter der gegen das Wort und den Geist des Grundgesetzes entscheidet - wäre ein "Rechter" würde man diesen als Nazi bezeichnen, eine entsprechende Benennung auf dem linken politischen Spoektrum gehlt noch - vielleicht wäre Stalinist passend. Demokrat und Rechtsstaatler passt auf jeden Fall nicht.

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