Kapitel I. Allgemeine Grundsätze.
Art. 1.
Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht.
Das sozialistische System ist das grundlegende System der Volksrepublik China. Die Sabotage des sozialistischen Systems ist jeder Organisation oder jedem Individuum verboten.
Art. 2.
Alle Macht in der Volksrepublik China gehört dem Volk.
Die Organe, durch die das Volk die Staatsmacht ausübt, sind der Nationale Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse auf den verschiedenen Ebenen.
Das Volk verwaltet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Staatsangelegenheiten, die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Angelegenheiten durch verschiedene Kanäle und in verschiedenen Formen.
Art. 3.
Die Staatsorgane der Volksrepublik China wenden das Prinzip des demokratischen Zentralismus an.
Der Nationale Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse der verschiedenen Ebenen werden durch demokratische Wahlen gebildet, sind dem Volk verantwortlich und stehen unter seiner Aufsicht.
Alle Organe der Staatsverwaltung, alle Staatsorgane der Rechtsprechung und alle Organe der Staatsanwaltschaft werden von den Volkskongressen ins Leben gerufen, sind ihnen verantwortlich und unterliegen ihrer Aufsicht.
Die Teilung der Funktionen und Gewalten zwischen den zentralen und den lokalen Staatsorganen läßt sich von dem Prinzip leiten, die Initiative und den Enthusiasmus der lokalen Behörden unter der einheitlichen Leitung der zentralen Behörden voll find ganz zu entfallen.