[Links nur für registrierte Nutzer]AfD gegen Steinmeier
Die Republik steht damals unter dem Eindruck der rechten Aufmärsche von Chemnitz. Bei einem Konzert gegen Rassismus ist die Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet aufgetreten, die auch Gewalt gegen Polizisten besingt.Die AfD wirft Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier deshalb vor, „für eine linksradikale Großveranstaltung“ geworben zu haben. Kurz vor dem Interview mit Seehofer hat sie versucht, den Haushalt des Bundespräsidenten im Bundestag diskutieren zu lassen. „Das ist für unseren Staat hochgefährlich“, sagt Seehofer dazu. Man könne nicht „wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln“.„Das ist staatszersetzend.“ Und: „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten.“ Eine skandalöse Äußerung, findet die AfD – und klagt. Seehofer habe „seine Pflicht zur Mäßigung verletzt“, wettert Fraktionsjustiziar Stephan Brandner 2018. „Er nutzt staatliche Ressourcen, also Regierungsprivilegien, und sein Amt, um in die politische Auseinandersetzung einzugreifen und den ernsthaftesten und größten seiner politischen Gegner, nämlich die AfD, zu diskreditieren.“
Die Bildzeitung darf Steinmeier sogar Antisemitismus vorwerfen, nur weil er den Iran wie ein normales Land behandelt.
Klar, geht das. Gegen die AfD ist ja alles erlaubt. Wie kann die AfD denn glauben, daß sie jemals ihr Recht bekommt vor dem Bundesverfassungsgericht.Im Bundestagswahlkampf 2013 diskutiert Bundespräsident Joachim Gauck mit Berliner Berufsschülern über Proteste gegen ein Flüchtlingsheim und nennt die Anhänger der rechtsextremen NPD „Spinner“.Geht das? Ja. Denn der Bundespräsident, der als Repräsentant von Staat und Volk über dem Parteien-Wettbewerb steht, ist in Amtsführung und Wortwahl sehr frei. Angreifbar macht er sich höchstens, wenn er ausfällig wird oder willkürlich Partei ergreift.
Von der AfD kann man halten, was man will. Mitglieder der Bundesregierung müssen allerdings aufpassen, was sie sagen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Dienstag darüber, ob Innenminister Seehofer (CSU) seine Neutralitätspflicht gegenüber der AfD verletzt hat.
Karlsruhe. Die Hauptperson fehlt. Wenn das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag über eine Klage der AfD gegen Horst Seehofer (CSU) verhandelt, wird sich der Innenminister in Karlsruhe durch seinen Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings vertreten lassen.