Hä? Wie kommst Du darauf, es sei möglich, Steuergesetze o.ä. nachträglich zu verändern und dann rückwirkend auf ein Erbe zuzugreifen? Oder meinst Du, dass Richter sich grundsätzlich nicht an Gesetze halten müssen und willkürlich Recht spreche? Der User "Hinterfrager" meinte vorhin, das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot gelte nur für Ausländer, nicht für Deutsche. Das ist zwar dummdreist gelogen und völlig verkehrt, würde aber diese These stützen.