Kopftreter kommen mit lächerlichen Strafen davon und Unfallverursacher verteilt man wegen Mordes, hier stimmen die Verhältnisse nicht mehr, das ist Willkürjustiz.
Eine Verurteilung wegen Totschlag könnte man noch gelten lassen.
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Der Rechtsanwalt wird sowieso in Berufung gehen. Lebenslang kann vom Rechtsanwalt in diesem Fall nicht akzeptiert werden.
§ 211 (2)
Mörder ist, wer aus Mordlust, Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Ich glaube im obigen Fall sind keine Mordmerkmale gegeben.
Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.
Für mich gibt es nur noch die AFD.
Dass die sog. "Raser-Fälle" von Staatsanwaltschaften vermehrt als Mord angeklagt werden und es teilweise sogar zu Verurteilungen wegen Mordes kommt, liegt daran, dass manche Gerichte es als erwiesen angesehen haben, dass der oder die Fahrer den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn in der Innenstadt bei unkontrollierbarer Geschwindigkeit gerast wird. Als Mordmerkmale wird u.a. auf das "gemeingefährliche Mittel" abgestellt.
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