1. Ich behaupte das Gegenteil. Und jetzt? 2. Ziele und Absichten sind in solchen Fällen irrelevant. 3. Bei wildem Rumballern mit einem MG in einer Innenstadt würde auch keiner behaupten, dass es weder Ziel noch Absicht zu töten gäbe. Das wäre ein Amoklauf. Warum soll das für völlig überhöhte Wahnsinnsfahrten nicht auch gelten? Was soll dieses Inschutznehmen von hochaggressiven Vollidioten?
Don't ask for sunshine!
Gut möglich. Das wird der BGH zu entscheiden haben.
In der Tat kann man als Richter auch darauf verweisen, eine jenseits denkgesetzlicher Annahmen liegende Einlassung, wie der Täter habe es im Leben nicht für möglich gehalten, dass es hier zu einem tödlichen Unfall kommen kann, wird ihm als reine Schutzbehauptung nicht geglaubt.
Wobei der Senat ja "nue " Rechtsfehler zu prüfen hat, wozu die Beweiswürdigung nur eingeschränkt gehört. Den niedrigen Beweggrund wird man so nicht sehen, allerdings womöglich das gemeingefährliche Mittel, was als Mordmerkmal genügt.
Ich denke nicht, dass das Problem unser Strafgesetzbuch ist. Die Strafrahmen sind ausreichend breit gesetzt, nur an der passenden Rechtsprechung fehlt es. Für Mord kannst Du letztlich auch in Deutschland nie wieder rauskommen. Passiert oft genug. Nennt sich anschließende Sicherungsverwahrung. Auch wenn das Urteil 15 Jahre Haft tenoriert.
Die Höchststrafe für Mord auf 30 oder 40 Jahre hochzusetzen würde genau gar nichts bringen.
Nun wurde endlich mal ein Urteil im Sinne eines jeden vernünftig denkenden Bürgers gefällt und es ist auch wieder nicht gut. Das verstehe wer will. In diesem Fall haben die Richter bestimmt auch eventuelle frühere auffälligkeiten des Rasers in Betracht gezogen. Das könnte ich mir jedenfalls sehr gut vorstellen.
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