Cornjung hat es doch kurz und prägnant erklärt, auch ein bedingter Vorsatz (wenn du den Tod von Menschen billigend in Kauf nimmst) ist hinreichend für eine Verurteilung wegen Mordes, wenn Mordmerkmale vorliegen. Da ist gerade das Rasen mit dem Auto eine Grauzone, aber wann geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte noch davon ausgehen konnte, dass dabei schon niemand zu Schaden kommen werde (Fahrlässigkeit) und ab wann wird man dem Angeklagten unterstellen, den Tod von anderen billigend in Kauf genommen zu haben.
Selbstverständlich und zurecht kann da das Urteil wegen Mordes erfolgen.