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Thema: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

  1. #241
    Der Klügere tritt nach! Benutzerbild von Differentialgeometer
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    Hallo cornjung wie war das mit dem Wasserglas das halbvoll oder halbleer war?
    So ist es auch bei der Urteilsfindung.
    Das Glas ist auf jeden Fall rechts!!!!!!!!!

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  2. #242
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    @Trantor:
    auch die sind bei zu schnellem Fahren sicher nicht gegeben.
    Fahren mit 170 in einer geschlossenen Ortschaft ist von vornherein ein niederer Beweggrund. Das ist genauso brandgefährlich, wie mit einem offenem Messer durch eine Menschenmenge zu gehen.

    Und wenn es noch nie einen Unterschied zwischen Totschlag und Mord gegeben hätte, würde ihn auch niemand vermissen, nicht einmal du. Nur auf die Tat kommt es an, nicht auf angeblich entschuldbare Umstände.
    Don't ask for sunshine!

  3. #243
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    @Trantor: Fahren mit 170 in einer geschlossenen Ortschaft ist von vornherein ein niederer Beweggrund. Das ist genauso brandgefährlich, wie mit einem offenem Messer durch eine Menschenmenge zu gehen.
    leider ist ein "niederer Beweggrund nicht objektiv im Gesetz definiert, für mich zählt aber zu schnelles Fahren ganz sicher nicht dazu. Niedrige Beweggründen sind bzw waren bis jetzt so etwas wie Habgier oder Befriedigung des Sexualtriebes, und nicht wenn man zu schnell gefahren ist. Dazu kommt das noch niemand der mit einer "offenen Klinge durch die Menschenmenge gegangen ist" jemals wegen Mordes verurteilt wurde.

    Was ist wenn einer demnächst mit 50 in der dreissiger Zone fährt, kommt ein Kind hinter de Auto hevorgelaufen - tot - ist das dann auch Mord? abolutes Bullshiturteil und eine Aushebelung des Rechtsstaates nach wie vor.


    Und wenn es noch nie einen Unterschied zwischen Totschlag und Mord gegeben hätte, würde ihn auch niemand vermissen, nicht einmal du. Nur auf die Tat kommt es an, nicht auf angeblich entschuldbare Umstände.
    Nein das worauf es ankommt ist die Einhaltung des Rechtsstaates und dafür gibt es objektive Kriterien hinsichtlich der Rechtssprechung, wie eben zB das gleiches gleich und ungleiches ungleich zu beurteilen ist. DH die Relation hinsichtlich Tat und Urteilen zu andern vergleichbaren Taten und Urteilen müssen stimmen. Und das tut es eben nicht mehr. Wenn Tottreter und Messerstecher gerade mal im schlimmsten Fall mit Totschlag und entsprechendem Strafmass abgeurteilt werden teilweise sogar noch mit Bewährung oder man schon nach 1-2 Jahren wieder draussen ist, dann passt die Relation zu diesem Urteil einfach nicht mehr und dann ist der Rechtsstaat nicht mehr gewährleistet.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  4. #244
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    für mich zählt aber zu schnelles Fahren ganz sicher nicht dazu.
    Ab wann wäre denn zu schnelles Fahren so kriminell, dass es als Mord gesehen werden würde? Bei 250 in der verkehrsberuhigten Zone vielleicht mal?

    Für dich wäre vermutlich noch nicht einmal der Selbstmörder-Pilot Andreas Lubitz (Germanwings) ein Mörder, weil der seine Opfer gar nicht kannte, oder man ihm nicht unterstellen konnte, dass er wirklich jeden Einzelnen töten wollte. Oder kannst du dich hier mal positionieren?
    Don't ask for sunshine!

  5. #245
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Ab wann wäre denn zu schnelles Fahren so kriminell, dass es als Mord gesehen werden würde? Bei 250 in der verkehrsberuhigten Zone vielleicht mal?

    Für dich wäre vermutlich noch nicht einmal der Selbstmörder-Pilot Andreas Lubitz (Germanwings) ein Mörder, weil der seine Opfer gar nicht kannte, oder man ihm nicht unterstellen konnte, dass er wirklich jeden Einzelnen töten wollte. Oder kannst du dich hier mal positionieren?
    Die Frage wie schnell denn zu schnell ist musst du doch beantworten, du behauptest doch, daß ab irgendeiner Grenze die Mordmerkmale erfüllt sind, oder auch ab gar keiner Grenze, dh mit 31 in der 30ger bin ich ein Mörder und mit 30 bekomme ich Freispruch selbst wenn jemand dabei gestorben ist....ja man kann sich auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und trotzdem jemanden tot fahren.


    Für mich ist Todsfall auf Grund Überschreitung der Geschwindigkeit niemals Mord, vllt Totschlag Totschlag, grobe Fahrlässigkeit mit Todesfolge sowieso. Das relevante Kriterium ist der konkrete Vorsatz eine oder eine bestimmte Person zu töten und dieser konkrete Vorsatz liegt nunmal nicht vor. Bei dem Selbstmörder ist das genau anders er hat gezielt diese Menschen im Flugzeug ermordet.

    Es gibt so viele unzählige Unglücke die aus Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit entstehen und Menschen bei sterben, die müssten ab nun auch alle als Mord gelten - was aber keinen Sinn macht weil ein gezielter Mord der auf eine konkrete Person gerichtet ist um diese Person zu töten, um zB eine Straftat zu vereiteln aus Habgier, wenn möglich noch irgendwie wehrlos hinterrücks oder im Schlaf erschossen, eben nochml ein ganz anderes Kaliber ist als wenn man zu schnell gefahren ist....es macht absolut keinen Sinn beide Vergehen gleich zu setzten.


    PS: du solltest sauber zitieren sonst werden deine Antworten nicht angezeigt...
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
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  6. #246
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Die Frage wie schnell denn zu schnell ist musst du doch beantworten, du behauptest doch, daß ab irgendeiner Grenze die Mordmerkmale erfüllt sind, oder auch ab gar keiner Grenze, dh mit 31 in der 30ger bin ich ein Mörder und mit 30 bekomme ich Freispruch selbst wenn jemand dabei gestorben ist....ja man kann sich auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und trotzdem jemanden tot fahren.


    Für mich ist Todsfall auf Grund Überschreitung der Geschwindigkeit niemals Mord, vllt Totschlag Totschlag, grobe Fahrlässigkeit mit Todesfolge sowieso. Das relevante Kriterium ist der konkrete Vorsatz eine oder eine bestimmte Person zu töten und dieser konkrete Vorsatz liegt nunmal nicht vor. Bei dem Selbstmörder ist das genau anders er hat gezielt diese Menschen im Flugzeug ermordet.

    Es gibt so viele unzählige Unglücke die aus Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit entstehen und Menschen bei sterben, die müssten ab nun auch alle als Mord gelten - was aber keinen Sinn macht weil ein gezielter Mord der auf eine konkrete Person gerichtet ist um diese Person zu töten, um zB eine Straftat zu vereiteln aus Habgier, wenn möglich noch irgendwie wehrlos hinterrücks oder im Schlaf erschossen, eben nochml ein ganz anderes Kaliber ist als wenn man zu schnell gefahren ist....es macht absolut keinen Sinn beide Vergehen gleich zu setzten.


    PS: du solltest sauber zitieren sonst werden deine Antworten nicht angezeigt...

    Bei einem Mord zählt aber auch der Vorsatz. Der Fahrer wusste ganz genau, dass er etwas Unzulässiges und Strafbares macht und jemand zu Schaden kommen kann und so etwas ist dann eben als Vorsatz zu werten. Der Richter hat das letzte Wort und wie sagt man doch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", hier hatte der liebe Gott ein gutes Händchen. Diese Ansicht teilen bestimmt auch die 2 Kinder, die die Frau hinterlassen hat.

  7. #247
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Bei einem Mord zählt aber auch der Vorsatz. Der Fahrer wusste ganz genau, dass er etwas Unzulässiges und Strafbares macht und jemand zu Schaden kommen kann und so etwas ist dann eben als Vorsatz zu werten.
    Nein. Jemand, der weiss, dass er " etwas " Unzulässiges macht und damit rechnet, dass jemand geschädigt werden kann, hat keinen Vorsatz= wissen und wollen zu morden.

  8. #248
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein. Jemand, der weiss, dass er " etwas " Unzulässiges macht und damit rechnet, dass jemand geschädigt werden kann, hat keinen Vorsatz= wissen und wollen zu morden.
    Warum nur hat der Richter, wenn kein Vorsatz bestand oder man es als Vorsatz auslegen kann, es als Mord eingestuft, so in "Namen des Volkes"?

  9. #249
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    PS: du solltest sauber zitieren sonst werden deine Antworten nicht angezeigt...
    An diesem Rechner mit diesem Browser geht zitieren nur bei bestimmten Usern. Ich weiß nicht, woran das liegt und kann es nicht verhindern.

    Für mich ist Todsfall auf Grund Überschreitung der Geschwindigkeit niemals Mord
    Ja eben, für dich. Dann ziehen wir das ganze von hinten auf: Ab einer bestimmten Geschwindigkeit in einer Innenstadt ist es fast unmöglich, jemanden nicht zu töten. Von daher ist es gleich als Mord zu werten, denn so gut kann niemand fahren, um einem Menschen dann noch auszuweichen. Ich hoffe, jetzt wird es klarer. Oder immer noch nicht?
    Don't ask for sunshine!

  10. #250
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Warum nur hat der Richter, wenn kein Vorsatz bestand oder man es als Vorsatz auslegen kann, es als Mord eingestuft, so in "Namen des Volkes"?
    Warum nur ist Käptn Blackbeard nicht Pirat geblieben, und hat seine Queen Anne's Revenge bewacht, statt hier Urteile zu kommentieren, die er nicht versteht ?

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