Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
Es geht darum, dass Mord nicht mehr steigerbar ist. Du kannst einen Verkehrsunfall mit Todesfolge vielleicht mit Biegen und Würgen als Mord durchknüppeln, da die überhöhte Geschwindigkeit als Vorsatz ausgelegt wird ... aber dann musst du das Ding auch, wie bereits erwähnt, logisch weiterführen und jede Raserei ohne Folgen als versuchten Mord auslegen. Es geht um die Relation, seht ihr das alle nicht oder was läuft hier falsch? Es war ein Unfall.
Es macht eben einen Unterschied, ob du in der Innenstadt oder auf der Landstraße rast.
Aber für dich ist das vielleicht dasselbe.

Abgesehen davon kann derzeit bei rücksichtsloser Raserei schon bis zu 5 bzw. 10 Jahre verhängt werden.