Zitat von
Finch
Bin da anderer Meinung. Dass deutsche Schüler im Schnitt immer schlechter werden ist bedauerlich. Das Führen eines Kfz würde ich allerdings grundsätzlich als keine besonders schwierige Aufgabe ansehen. Zumal Autofahren ganz offensichtlich nicht mit Fähigkeiten korreliert, die in der Schule gefragt sind. Andernfalls müssten vor allem Hauptschüler und Schulabbrecher Unfälle verursachen. Das ist wohl nicht der Fall. Einzuschätzen, dass ein Auto mit 200 km/h nicht zu kontrollieren ist und zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen kann, ist wohl jedem zuzutrauen, der nicht geistig behindert ist. Ist ein wenig so wie zu begreifen, dass ein Feuer heiß ist und dass das Anzünden eines Heuballens dazu führen kann, dass er abbrennt und ggf. auf die Umgebung übergreift. Wie dem auch sei. Weltfremd ist die Annahme eines bedingten Vorsatzes meiner Ansicht nicht. Zumindest dann, wenn man dem Angeklagten unterstellt, nicht geistig extrem minderbemittelt zu sein.
Btw: wenn ein Schuldunfähiger einen Mord begeht, dann wird er zwar als schuldunfähig nicht wegen Mordes verurteilt, er wird aber wegen Mordes angeklagt und die Entscheidung umfasst auch die Feststellung, dass diese Person vorsätzlich und rechtswidrig einen Mord begangen hat. Das ist schon ein Unterschied.