Hatte mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
Mit "Höchststrafe (!)" wollte ich darstellen, dass für mein Befinden 10 Jahre (maximal) Haft für die Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers bei einem illegalen Straßenrennen zu wenig sind.
Siehe dazu auch meine Ausführung an Schwabenpower.
Auch diese Unsitte verschwindet nur, wenn sie empfindliche finanziellen Strafen nach sich zieht und betroffene Personen im Wiederholfall konsequent abgeschoben werden. Mit dem gegenwärtigen politischen System ist das aber nicht zu machen, denn "fremdenfeinlich" will man keinesfalls sein.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
Wer einen Führerschein besitzt und mit 150 Sachen durch ein Wohngebiet brettert und jemanden plattfährt, dem kann man nach allem menschlichen Verständnis nicht mehr "ungewollt" zusprechen.
So jemand nimmt absichtlich bzw. vorsätzlich in Kauf, mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit einen schweren Unfall mit Todesfolge zu verursachen, oder ist im Zweifelsfall geistig nicht mehr normal und gehört unter Verschluss.
Es gibt ja Menschen, die haben bloß ein Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen oder sind davon ausgegangen, dass ihnen beim nächtlichen Rasen im Wald kein Spaziergänger in die Quere kommt.
Wer keine Ausrede hat, sitzt eben länger.
Es kommt daher auch darauf an, ob man den 4-Punkte-Anwalt von Frau Chebli oder den Ehemann von "Frau" Künast zu seiner Verteidigung beauftragt hat.
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