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Thema: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

  1. #121
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    und genau darin liegt der schwachsinn:



    Als ich 18 Jahre alt war, vielleicht auch noch mit 19, bin ich gefahren wie der letzte Depp...
    Rennen gab es damals nicht, aber wir haben auch so jede Menge Unsinn veranstaltet...

    Man fühlt sich unverwundbar und glaubt IMMER man hat alles unter Kontrolle.
    Das glauben auch diese Idioten die dort rasen...
    (...)
    Hast du denn auch jemanden totgefahren?

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    (...)
    Ich kann diesen GaGa - Staat nicht mehr Ernst nehmen....

    Wer mit Füßen auf den Kopf eines Polizisten tritt (Minister AD Joschka Fischer) wird deswegen nie zur Rechenschaft gezogen, der Kosovo Raser mit einen IQ von 90 geht jetzt in den Knast wegen "Mordes".
    Gefängnis ja, zwei bis drei Jahre, und danach ab in die Heimat auf nimmer wider sehen!
    Die Angehörigen des Opfers haben auch lebenslänglich, und dieses Arschloch soll mit zwei oder drei Jahren davonkommen?
    Da möchte ich dich aber mal sehen, wenn es einen deiner Verwandten oder Freunde erwischt hätte.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  2. #122
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Wir sind uns hier alle gar nicht mal so uneinig ... dieses Schwein gehört hart bestraft. Das gilt genauso für Langfinger, Vergewaltiger, Kinderficker und Randalierer.
    Aber als Maßstab dient hier nun einmal die Strafe für Mord, die Höchststrafe. Und die beträgt läppische 15 Jahre. Wenn das bereits das Maximum ist (von der Sicherungsverwahrung mal abgesehen), müssen wir uns bei allen anderen Delikten verhältnismäßig nach unten orientieren. Und selbst die Relation darunter stimmt schon nicht. Das führt dazu, dass ein Kinderficker nur acht Jahre in den Knast kommt, wenn er eine Bank überfällt. Hier stimmt so einiges nicht und als allererstes gehört die Höchststrafe verdoppelt ... daran orientiert sich dann der Rest.
    Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie entsetzt wir in der Schule waren, als es hieß, lebenslang wäre nur 15 Jahre. Eigentlich ist der Begriff "lebenslang" eine billige Lüge. In England soll es sogar in den letzten Jahren "normal" geworden sein, grundsätzlich alle Häftlinge nach der Hälfte der Haftzeit zu entlassen. Die ganze Verurteilungs- und Vollzugspraxis wurde doch mit den 68ern erst umgesetzt. Davor gab es noch Zuchthaus. Davon will heute keiner mehr was wissen, denn angeblich gäbe es so böse Menschen, die da reingehören, ja gar nicht.

  3. #123
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Was auch immer es war: es fehlen die Merkmale für Mord. Was ist das eigentlich für ein Rechts- bzw. Staatsanwalt, der so etwas durchgehen läßt?
    Wenn man wahllos in die Gegend ballert, obwohl man weiß, dass da Menschen sind, ist es dann auch kein Mord? Meiner Meinung nach zählt nur das Ergebnis, nicht die (fehlende) Absicht. Alles andere ist Kuscheljustiz.

  4. #124
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie entsetzt wir in der Schule waren, als es hieß, lebenslang wäre nur 15 Jahre. Eigentlich ist der Begriff "lebenslang" eine billige Lüge. In England soll es sogar in den letzten Jahren "normal" geworden sein, grundsätzlich alle Häftlinge nach der Hälfte der Haftzeit zu entlassen. Die ganze Verurteilungs- und Vollzugspraxis wurde doch mit den 68ern erst umgesetzt. Davor gab es noch Zuchthaus. Davon will heute keiner mehr was wissen, denn angeblich gäbe es so böse Menschen, die da reingehören, ja gar nicht.
    Lebenslänglich, ja ... ein Etikettenschwindel.
    Hier muss was passieren, soviel ist sicher.
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  5. #125
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Wieso kein Mord? Die zwei entscheidenden Punkte sind doch Vorsatz und Mordmerkmal. Völlig vertretbar ist, dies zu bejahen. Vorsatz als bedingter Vorsatz und Mordmerkmal mindestens das gemeingefährliche Mittel (dass ein Auto dazu zählt ist in zahlreichen Fällen vorher entschieden worden). Wo also siehst Du den haarsträubenden Fehler? Dass das Urteil nicht diskussionswürdig ist, habe ich nicht gesagt. Denn das ist es durchaus. Nur den angeblich so offensichtlichen Fehler bzw. die juristische Unvertretbarkeit der Entscheidung ist mir nicht klar.
    Fehler und Unvertretbarkeit kann und mag ich nicht zu bewerten. Doch hinterlassen solche Urteile ein fades Gschmäckle nach linksgrünem autofeindlichen Siff, wenn man weiß, wie deutsche Gerichte in anderen Fällen so urteilen. Das sehe ich zum Beispiel dann, wenn so einem shitholistanischen Einzeller zugestanden wird, er habe die Gegenwehr der Frau bei einer vierstündigen Vergewaltigung mit wildem Sex verwechselt, sodass er in der Folge freigesprochen wird. Oder auch, wenn Kopftreter, Messerstecher und andere Fachkräfte angeblich die Folgen ihres Handelns nicht absehen konnten. Und ausgerechnet unter solchen Umständen soll ich annehmen, dass einem Niedrig-IQ-Bereicherer bewusst sein muss, dass Ekin = 1/2*m*v^2 ist?
    Ein paar Jahre Bau und die Feststellung der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges für den Rest seines erbärmlichen Lebens fände ich ja angemessen, aber Mord ist angesichts der oben beschriebenen Situationen schon starker Tobak.
    Geändert von Maitre (17.02.2020 um 19:37 Uhr)

  6. #126
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß gibt es bei Mord keine Fahrlässigkeit. Wenn ein Mensch durch eine fahrlässige Aktion ums Leben kommt, kann das niemals Mord sein.
    An sich richtig.
    Spielt nur keine Rolle, wenn es das Gericht als erwiesen ansieht, dass Eventualvorsatz (dolus eventualis) vorliegt.
    In dem Fall kann das Gericht auch auf Mord entscheiden.

    ________

    Abgesehen davon ist das obige verlinkte Urteil nicht neu.
    Des Weiteren gab es schon vorher derartige Urteile.
    Mindestens eines davon hatte vor dem BGH keinen Bestand.

  7. #127
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Tyl Beitrag anzeigen
    An sich richtig.
    Spielt nur keine Rolle, wenn es das Gericht als erwiesen ansieht, dass Eventualvorsatz (dolus eventualis) vorliegt.
    In dem Fall kann das Gericht auch auf Mord entscheiden.

    ________

    Abgesehen davon ist das obige verlinkte Urteil nicht neu.
    Des Weiteren gab es schon vorher derartige Urteile.
    Mindestens eines davon hatte vor dem BGH keinen Bestand.
    An sich ... an sich ... ich weiß ja, dass das heute an sich keine Rolle mehr spielt alles. Ich leb ja nicht auf dem Mond, obwohl ich mir das manchmal wünschen würde.
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  8. #128
    Mitglied Benutzerbild von Tyl
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    An sich ... an sich ... ich weiß ja, dass das heute an sich keine Rolle mehr spielt alles. Ich leb ja nicht auf dem Mond, obwohl ich mir das manchmal wünschen würde.
    Dass es aber so etwas wie Eventualvorsatz im deutschen Recht gibt, hast du aber an sich verstanden, oder?

  9. #129
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Tyl Beitrag anzeigen
    Dass es aber so etwas wie Eventualvorsatz im deutschen Recht gibt, hast du aber an sich verstanden, oder?
    Es geht darum, dass Mord nicht mehr steigerbar ist. Du kannst einen Verkehrsunfall mit Todesfolge vielleicht mit Biegen und Würgen als Mord durchknüppeln, da die überhöhte Geschwindigkeit als Vorsatz ausgelegt wird ... aber dann musst du das Ding auch, wie bereits erwähnt, logisch weiterführen und jede Raserei ohne Folgen als versuchten Mord auslegen. Es geht um die Relation, seht ihr das alle nicht oder was läuft hier falsch? Es war ein Unfall.
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  10. #130
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Fehler und Unvertretbarkeit kann und mag ich nicht zu bewerten. Doch hinterlassen solche Urteile ein fades Gschmäckle nach linksgrünem autofeindlichen Siff, wenn man weiß, wie deutsche Gerichte in anderen Fällen so urteilen. Das sehe ich zum Beispiel dann, wenn so einem shitholistanischen Einzeller zugestanden wird, er habe die Gegenwehr der Frau bei einer vierstündigen Vergewaltigung mit wildem Sex verwechselt, sodass er in der Folge freigesprochen wird. Oder auch, wenn Kopftreter, Messerstecher und andere Fachkräfte angeblich die Folgen ihres Handelns nicht absehen konnten. Und ausgerechnet unter solchen Umständen soll ich annehmen, dass einem Niedrig-IQ-Bereicherer bewusst sein muss, dass Ekin = 1/2*m*v^2 ist?
    Ein paar Jahre Bau und die Feststellung der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges für den Rest seines erbärmlichen Lebens fände ich ja angemessen, aber Mord ist angesichts der oben beschriebenen Situationen schon starker Tobak.
    Es war eine fahrlässige Tötung, das ist gesichert. Jetzt muss man gucken, was für einen Strick man ihm daraus drehen kann ... aber Mord kannst du daraus einfach nicht konstruieren. Wir sind doch hier nicht bei den Nazis, jetzt mal im Ernst!
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