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Thema: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

  1. #191
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Aber wenn ich in deine Richtung schiesse und du stirbst, kann ich dann auch einfach sagen, ich habe halt gehofft, dass es schon gut geht und komme damit durch? Echt jetzt? Ist das unsere Rechtsprechung?
    Das kann man doch nicht vergleichen. Die Fahrer verenden bei einem Unfall mit knapp 200 Sachen in der Regel auch selbst, müssen zumindest davon ausgehen. Hier irgendeinen Vorsatz zu konstruieren, und sei er auch nur bedingt, würde ja heißen, diese Fahrer wollten sterben oder haben es in Kauf genommen. Wenn ich mit ner Knarre in eine Menschenmenge schieße, oder auf irgendjemand, ist das ein völlig anderer Fall.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
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    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  2. #192
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Die Frage ist eben, ob jemand der relativ bei Verstand ist, nicht eher davon ausgehen muss, dass etwas passiert und wenn nichts passiert das dann in die Rubrik Ausnahme und Glück gehabt fällt.

    Ich kann doch nich in der Innenstadt einer Grossstadt mit 200 Sachen rumrasen und davon ausgehen, dass schon nichts passiert. So einer gehört entweder weggesperrt weil er kriminell ist oder eingewiesen weil er gemeingefährlich dumm ist.
    Dem ist beizupflichten. Aber eben nicht wegen MORD!!!!
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  3. #193
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Das kann man doch nicht vergleichen. Die Fahrer verenden bei einem Unfall mit knapp 200 Sachen in der Regel auch. Hier irgendeinen Vorsatz zu konstruieren, und sei er auch nur bedingt, würde ja heißen, diese Fahrer wollten sterben oder es in Kauf genommen. Wenn ich mit ner Knarre in eine Menschenmenge schieße, oder auf irgendjemand, ist das ein völlig anderer Fall.
    Wenn du in die Luft ballerst und ein Vogel runterfällt kriegst du eine wegen Wilderei.
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  4. #194
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Wenn du in die Luft ballerst und ein Vogel runterfällt kriegst du eine wegen Wilderei.
    Genau, bedingter Vorsatz halt. Und wenn der Vogel einem Kind auf den Kopf fällt, ist das gefährliche Körperverletzung. Ist das Kind ein Ausländer, ist die Tat als Hassverbrechen zu werten. Das ist doch völlig klar.
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  5. #195
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Genau, bedingter Vorsatz halt. Und wenn der Vogel einem Kind auf den Kopf fällt, ist das gefährliche Körperverletzung. Ist das Kind ein Ausländer, ist die Tat als Hassverbrechen zu werten. Das ist doch völlig klar.
    so einfach kann Strafgesetzgebung sein.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

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  6. #196
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Ich bleibe dabei, es ist bewusste Fahrlässigkeit.
    Du kannst dem Fahrer nicht einfach bedingten Vorsatz unterstellen, nur damit die Strafe höher ausfällt. Bei bewusster Fahrlässigkeit, die hier vorliegt, hofft der Fahrer dass nichts passiert, oder geht davon aus, dass alles gut geht. Bedingter Vorsatz hieße ja, es wäre den Fahrern scheißegal gewesen, wenn sie einen Unfall bauen und noch selbst dabei draufgehen. Das ist doch absurd.
    Warum sollte das absurd sein? Natürlich gibt es Menschen, die ihren eigenen Tod in Kauf nehmen bei bedenklichen Handlungen. Glaubst du irgendein Schwuler hätte Ende der 80er nicht gewusst, wie sehr HIV/Aids grassiert ist und dass er durch die >Benutzung von Kondomen das Risiko nicht zumindest extrem minimieren hätte können? Dennoch haben viele ohne Gummi weitergevögelt, bis sie und zahlreiche andere tot waren.

    Beim Strassenverkehr ist es halt eine recht vertrackte Frage, weil die Übergänge fließend sind. Dennoch gibt es natürlich auch da die Extremfälle, bei denen jemand rast und ihm wurst ist, ob er irgendeinen Fußgänger dabei tot fährt.


    Hier wollte man ein Zeichen setzen, das ist das Problem. Wer Zeichen setzen will, hat auf einem Richterstuhl absolut nichts verloren.

    Nen Richter hat Recht anzuwenden, wenn er angesichts der Schilderung des Falles keine Zweifel dran hatte, dass der Fahrer den Tod anderer billigend in Kauf genommen hat, hat er sogar das einzig richtige Urteil gesprochen. Weswegen das bei so einem Fall natürlich immer Brisanz hat, ist, dass hier diese Detailfrage, die oft Ermessensspielraum ist (ab wann liegt die Inkaufnahme des Todes Unbeteiligter vor), einen enormen Unterschied zur Folge hat, der in der Form selten ist (lebenslänglich vs. max. 5 Jahre). Theoretisch könnte man so argumentieren, wenn jemand 39 km/h in der 30er-Zone fährt und einen tödlichen Unfall auch nur mitverschuldet, wobei da jeder Richter sich natürlich kaputt drüber lachen würde, wenn ein Staatsanwalt da auf Mord plädiert. Theoretisch kann nen anderer Richter auch noch "nur" Fahrlässigkeit sehen, wenn jemand mit 180 km/h durch die Innenstadt rast.

  7. #197
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Hat mit gerne hören nichts zu tun ... es ist ein Fehlurteil, nicht mehr und nicht weniger.
    Wenn du dieser Meinung bist, darf die Frage erlaubt sein wie du geurteilt hättest.

  8. #198
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Hat mit gerne hören nichts zu tun ... es ist ein Fehlurteil, nicht mehr und nicht weniger.
    Nachtrag:
    Du hättest ihn nicht wegen Mordes verurteilt. Darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein.

  9. #199
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Wenn du dieser Meinung bist, darf die Frage erlaubt sein wie du geurteilt hättest.
    Das ist eine gute Frage. Vielleicht sollten sich alle hier Beteiligten mal äussern...

    Ich verurteile zu 3 Jahren Haft ( ohne Bewährung natürlich) mit der Auflage zu arbeiten. Weiterhin zur Zahlung von Schadensersatz an die Hinterbliebenen des Opfers ohne Rücksichtnahme auf Pfändungsgrenzen.
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  10. #200
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Wenn du dieser Meinung bist, darf die Frage erlaubt sein wie du geurteilt hättest.
    Dazu kenne ich den Fall zu wenig aber ich sehe hier definitiv kein Mordmerkmal erfüllt.
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