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Thema: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

  1. #221
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Das sehe ich nicht so.
    Endlich mal ein Richter, der den Mut hat, diesen Typen mal zu zeigen, was Kante ist.
    Klar ist dieser Reflex völlig nachvollziehbar. Ging mir im ersten Moment genau so. Man sollte aber gründlich darüber nachdenken. Mein Ergebnis ist jedenfalls wie von mir geschildert.

    Aber ich erhebe nicht den Anspruch der obersten Rechtsinstanz. Dafür habe ich viel zu wenig Ahnung von der Juristerei. Ich möchte nur, dass unsere Rechtsprechung sich endlich wieder in den vom Gesetz vorgeschrieben Bahnen bewegt. Ein Richter legt ein Gesetz aus. Aber nicht wie es ihm gerade einfällt und auch nicht, wie es sich die Politik wünscht, oder "das Volk" im jeweiligen Fall, sondern so, wie es die Ausführungsbestimmungen vorschreiben oder zumindest nahelegen. Mehr will ich nicht. Mehr Gerechtigkeit ist auch nicht möglich.
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  2. #222
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Deschawüh Beitrag anzeigen
    Ob es andere Idioten davon abhält, ihre Autos wie eine Waffe zu benutzen? Keine Ahnung. Ich vermute mal, dass dieses Urteil auch eine abschreckende Wirkung haben sollte. Mir wäre es lieber, wenn so was erst gar keine Fahrerlaubnis bekommt und lebenslanges Verbot überhaupt ein Fahrzeug zu führen. Das schmerzt solche Hirnis mehr.
    Der Knülch hatte wohl nicht mal eine Fahrerlaubnis. Aber ansonsten hast du natürlich Recht damit. Es fahren zu viele solcher Vollkoffer mit Fahrerlaubnis durch das Land.

  3. #223
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Abschreckende Wirkung scheint dieses Urteil aber nicht zu haben. Gestern Nachmittag hat mich in der Tempo 30 Zone jemand überhölt. Zwar nicht mit 170, aber gut 50 dürften es gewesen sein.
    Das ist ein Totschlagargument. Mit dieser Logik müsste man jegliche Bestrafung sofort abschaffen.
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  4. #224
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Ja.
    Ich hätte kein Problem damit, wenn ab dem 1. km/h überschrittener Höchstgeschwindigkeit rigorose Strafen drohen. In der Schweiz wird das allgemein akzeptiert und keiner keift rum. Ich will hier keine Wildwest-Kampfarena haben, und schon gar nicht in Innenstädten. Und wenn nach Musel-Hochzeiten solche Allüren wie sinnloses Rumgeballer und Verkehr stauen auftreten, sollte man gleich die Eheschließung annullieren. Nur so kann man diese Unsitten im Keim ersticken.
    Don't ask for sunshine!

  5. #225
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Der Knülch hatte wohl nicht mal eine Fahrerlaubnis. Aber ansonsten hast du natürlich Recht damit. Es fahren zu viele solcher Vollkoffer mit Fahrerlaubnis durch das Land.
    Würde mich nicht wundern, wenn der nicht mal eine gehabt hat. Frage mich ohnehin oft genug und immer öfter, wie diese Typen es überhaupt schaffen, ein Auto zu starten, obwohl sie sich geistig auf dem Stand eines Dixiklos befinden, geschweige durch eine Führerscheinprüfung kommen, da sie nicht mal eine MPU bestehen würden.






  6. #226
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    @Swesda:
    Aber genau das darf man nicht unterstellen. Darf man in der Beurteilung eines Menschen von sich selbst ausgehen? Nein, das darf man natürlich nicht.
    Jetzt komm mal wieder runter. Bei anderen Gelegenheiten heißt es auch ganz selbstverständlich: Unwissenheit (Blödheit eingeschlossen) schützt vor Strafe nicht. Warum soll das dann gerade bei so haarsträubenden Verkehrsdelikten nicht gelten?
    Don't ask for sunshine!

  7. #227
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Ja, die Gedankenwelten von Juristen sind mir oft recht fremd, da sie auch oft nicht besonders logisch sind. Man kann diese Annahme sicherlich treffen. Wenn man sie aber trifft, müsste man bestimmte Leute vom Führen eines Kraftfahrzeuges ausschließen, was ich weiter vorstehend ja schon zum Ausdruck brachte. In Zeiten, in denen ein schulisches Vollversagen gefolgt von quasi Nullkompetenz in Mathematik und Physik als nicht so schlimm ja fast schon als chic gilt, noch zu erwarten, dass alle Menschen sich über die Folgen der im Quadrat zur Geschwindigkeit steigenden kinetischen Energie bewusst sind, halte ich für reichlich weltfremd. Man müsste konsequenterweise den Zugang zur Fahrerlaubnis drastisch erschweren. Was wieder der allseits geforderten "freien Entfaltung" zuwiderläuft. Und dann noch Mord zu attestieren? In Zeiten, in denen Bahnsteigschubser keine Mordanklage erwarten müssen, weil man ihre Schuldfähigkeit anzweifelt, ist das, wie schon gesagt, starker Tobak.
    Dabei käme ich bei einem kurzen Überschlag auf jede Menge Gesetze, gegen die dieser "Kosovare" verstieß, um ihn auch ohne den freislerschen Mordparagraphen für eine signifikante Zeit hinter Gitter bringen zu können: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, fahrlässige Tötung usw.
    Bin da anderer Meinung. Dass deutsche Schüler im Schnitt immer schlechter werden ist bedauerlich. Das Führen eines Kfz würde ich allerdings grundsätzlich als keine besonders schwierige Aufgabe ansehen. Zumal Autofahren ganz offensichtlich nicht mit Fähigkeiten korreliert, die in der Schule gefragt sind. Andernfalls müssten vor allem Hauptschüler und Schulabbrecher Unfälle verursachen. Das ist wohl nicht der Fall. Einzuschätzen, dass ein Auto mit 200 km/h nicht zu kontrollieren ist und zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen kann, ist wohl jedem zuzutrauen, der nicht geistig behindert ist. Ist ein wenig so wie zu begreifen, dass ein Feuer heiß ist und dass das Anzünden eines Heuballens dazu führen kann, dass er abbrennt und ggf. auf die Umgebung übergreift. Wie dem auch sei. Weltfremd ist die Annahme eines bedingten Vorsatzes meiner Ansicht nicht. Zumindest dann, wenn man dem Angeklagten unterstellt, nicht geistig extrem minderbemittelt zu sein.

    Btw: wenn ein Schuldunfähiger einen Mord begeht, dann wird er zwar als schuldunfähig nicht wegen Mordes verurteilt, er wird aber wegen Mordes angeklagt und die Entscheidung umfasst auch die Feststellung, dass diese Person vorsätzlich und rechtswidrig einen Mord begangen hat. Das ist schon ein Unterschied.

  8. #228
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    ...
    geschweige durch eine Führerscheinprüfung kommen, da sie nicht mal eine MPU bestehen würden.
    Das wäre doch mal eine gute Idee: MPU-Kriterien schon bei Beantragung des Führerscheins abfragen. Warum eigentlich nicht?
    Don't ask for sunshine!

  9. #229
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Aber genau das darf man nicht unterstellen. Darf man in der Beurteilung eines Menschen von sich selbst ausgehen? Nein, das darf man natürlich nicht. Man selbst steht ja nicht zur Debatte. Man weiß ganz schlicht nicht, was dieser junge Mann sich gedacht hat oder nicht und dann muss die Unschuldsvermutung greifen, nichts anderes. Es handelt sich hier um ein populistisches urteil, ein Geschenk an das Volk, eine Drohgebärde Richtung Potenzprolls. Ein klassisches politisches Urteil. Rechtsstaatlich betrachtet ein reines Armutszeugnis. In Form und Umfang, in Umfeld und Intention nicht mit Freisler zu vergleichen, in diese Richtung darf man sich nicht versteigen, aber dem ganz grundsätzlichen Wesen nach sehr wohl vergleichbar. Rechtsbeugung aus politischen Gründen.
    Naja, jetzt wird man aber einräumen müssen, dass keiner von uns weiß, wie es um den Angeklagten in diesem konkreten Fall beschaffen war. Wir kennen nicht die Akten, keine Verfahrensdetails, sondern einzig den Tenor aus den Medien. Ob die Unschuldsvermutung für ihn hätte greifen müssen oder nicht, ist der richterlichen Überzeugung auf Grundlage der Beweisaufnahme vorbehalten. Ich tue mich schwer damit, diese anzuzweifeln, wenn ich absolut gar nichts über den Sachverhalt weiß, außer dass der Typ bei einem Straßenrennen eine Frau überfahren hat. Ob das Urteil nun populistisch/rechtsfehlerhaft ist oder nicht, wird dann im Rechtsmittelverfahren entschieden. Dafür gibt es ja gerade die verschiedenen Instanzen. In der Rechtsprechung und Literatur ist es immerhin strittig, ob in einem solchen Fall Mord angenommen werden kann oder nicht. Von daher kann man eigentlich aus der Ferne nicht beurteilen, ob das Urteil nun richtig oder falsch war.

    Dass niemand einem Angeklagten in den Kopf schauen kann ist natürlich richtig. So gesehen ließe sich annehmen, Vorsatz sei grundsätzlich nie zweifelsfrei beweisbar, außer der Angeklagte gibt sich geständig. Man kann aber aus den objektiven Tatumständen auf die subjektiven Umstände schließen. Wäre dies nicht möglich, könnte man keinen Straftäter dieser Welt verurteilen.

  10. #230
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Das ist ein Totschlagargument. Mit dieser Logik müsste man jegliche Bestrafung sofort abschaffen.
    Das ist richtig. Abschreckende Wirkung ist kein besonders gutes Argument. Denn die Erfahrung zeigt, dass auch drakonische Strafen nicht dazu führen, dass sie nicht oder weniger oft begangen werden (siehe zB USA).

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