Nein, du bist ohnhin kein Richter, sondern allenfalls der autophobe Ankläger und du hast zu bweisen, dass er den Tod
billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts
, findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde
nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn
billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.
Erzähl mir nichts über Blackbeard und Piraten, ich habe wie einer gelebt.