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Thema: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

  1. #271
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    @Trantor:
    selbst wenn es fast zwangsläufig wäre ist es nicht zwangsläufig was glaubst du wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit? wieviele Wettrennen finden jeden Tag auf deutschen Strassen statt und wieviele Tote durch Wettrennen gibt es im Jahr wie ist wohl die Quote 1000 zu eins? 10.000 zu eins? 100.000 zu eins?

    Wie wahrscheinlich ist es das jemand srirbt wenn ich ihm mit dem Messer ins Herz steche oder mit voller Wucht mit dem Stiefel gegen den Kopf trete? 1:1, 1:2 , 1:5? Das erstere ist Mord im der deutschen Bananenjustiz, das zweite ist max totschlag mit wenn möglich Bewährung oder nur 1-2 Jahre...Rechtsstaat am Arsch.
    Ich glaube du bist selber innerlich zerrissen mit der offiziellen Definition von Mord, und weißt nicht so recht, wie du dich einnorden sollst, denn wir waren uns schon mal einig, dass hier einiges unlogisch ist.

    Ich sehe jedenfalls keinen maßgeblichen Unterschied zwischen einem Selbstmordpiloten, der mehrere Hundert Passagiere tötet, und einem Autofahrer, der mit Tempo 200 in einer verkehrsberuhigten Zone fährt. Ich habe es bewusst extrem formuliert. Schließlich ist bei dem Selbstmordpiloten auch nicht garantiert, dass wirklich alle Menschen sterben. Das kann also kein Kriterium sein.
    Don't ask for sunshine!

  2. #272
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Ein Vorsatz ist gegen eine konkrete Person gerichtet, und nicht gegen allgemein. Und selbst ein allgemeiner Vorsatz ist nicht gegeben, weil die Raser nicht losgefahren sind mit der Absicht jemanden zu töten. Etwas billigend in Kauf nehmen ist eben ungleich Vorsatz.
    Und gleiches gilt bei jedem der Alkohl trinkt und jemand totfährt alles Mörder. Jemand der keine Winterreifen drauf hat ins schleudern gerät einen totfährt - Mörder. Jemand der die Scheibenwischblätter nicht gewechselt hat im Regen dann schlechter sieht - einen totfährt, Mörder, jermand der an einer Unfallstelle vorbei fährt und nicht hilft und deswegen einer stirbt Mörder.....das ist so unendlich ausweitbar.....das ihr das nicht kapiert.....
    Das würde letzten Endes bedeuten, dass ein Amokläufer oder Selbstmordattentäter, der nur einmal danebenschießt oder die Bombe nicht alle Anwesenden trifft, kein Mörder sein kann. Etwas armselig, oder? Im übrigen wählst du bewusst schwache Beispiele, um die Extreme mit totzuschlagen. Auch das ist unzulässig.
    Don't ask for sunshine!

  3. #273
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    weil auf die Justiz in Deustschland mitlerweile geschissen ist, und das ist nur eines der vielen lächerliche Urteile, die mit Recht und Rechtsgrundsätzen nichts mehr zu tun haben, wir tendieren immer mehr hin zu einer ideologischen Willkürjustiz je nach dem auf welcher ideologischen politischen Seite man steht, welcher Zeitgeist gerade vorherrscht oder was man gerade "fühlt" und was so die Vorlieben und ideologische Ansichten des Richter sind.
    Zum Glück sind illegale Straßenrennen zumindest schon mal eine Straftat und keine rein zivile Rechtssache mehr. Das hat auch nichts mit Willkür zu tun, sondern war längst überfällig. Andere zivilisierte Staaten waren da schon weiter. Oder betreiben die auch lächerliche Rechtsbeugung?
    Don't ask for sunshine!

  4. #274
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Du sprichst nun den KäptnBlackbeard an, leider konnte ich diesen Namen nicht wieder nutzen, diesen hatte ich vor vielen vielen Jahren in einem anderen nicht mehr existierenden Forum genutzt.

    Dann bist du mit deiner "Feststellung" also schlauer als der Richter, der dieses Urteil gesprochen hat? Damit stehst du aber nicht alleine hier, viele geben sich ja halt schlauer. Vermutlich ist der Richter gar kein Richter, sondern ein Hochstapler.
    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, du bist ohnhin kein Richter, sondern allenfalls der autophobe Ankläger und du hast zu bweisen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.

    Erzähl mir nichts über Blackbeard und Piraten, ich habe wie einer gelebt.


    Na, dann zeige doch einmal Flagge, wo du so "gedient" hast, kleiner Pirat?

  5. #275
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Bei einem Mord zählt aber auch der Vorsatz. Der Fahrer wusste ganz genau, dass er etwas Unzulässiges und Strafbares macht und jemand zu Schaden kommen kann und so etwas ist dann eben als Vorsatz zu werten. Der Richter hat das letzte Wort und wie sagt man doch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", hier hatte der liebe Gott ein gutes Händchen. Diese Ansicht teilen bestimmt auch die 2 Kinder, die die Frau hinterlassen hat.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Ein Vorsatz ist gegen eine konkrete Person gerichtet, und nicht gegen allgemein. Und selbst ein allgemeiner Vorsatz ist nicht gegeben, weil die Raser nicht losgefahren sind mit der Absicht jemanden zu töten. Etwas billigend in Kauf nehmen ist eben ungleich Vorsatz.
    Und gleiches gilt bei jedem der Alkohl trinkt und jemand totfährt alles Mörder. Jemand der keine Winterreifen drauf hat ins schleudern gerät einen totfährt - Mörder. Jemand der die Scheibenwischblätter nicht gewechselt hat im Regen dann schlechter sieht - einen totfährt, Mörder, jermand der an einer Unfallstelle vorbei fährt und nicht hilft und deswegen einer stirbt Mörder.....das ist so unendlich ausweitbar.....das ihr das nicht kapiert.....
    In Sachen "Vorsatz" gibt es aber nun gegenteilige Aussagen.

    Du schreibst nun das der Vorsatz zum Mord gegen eine konkrete Person gerichtet sein müsste. Das deckt sich aber nun nicht mit diesem Beitrag:

    Zitat Zitat von Vitalienbruder Beitrag anzeigen
    Anders ist es, wenn z.B. ein Terrorist mit einem Fahrzeug absichtlich in eine Menschenmenge rast. Hier besteht dann eine Tötungsabsicht aus niederen Beweggründen, also Mord - sogar Massenmord.
    Der erwähnte Terrorist zielt ja auch nicht gegen eine konkrete Person. Einen niederer Beweggrund könnte man auch dem Fahrer, der nun wegen Mordes in den Knast muss, anhängen. Man könnte evtl. auch den geistigen Zustand des Fahrers überprüfen lassen oder einen Psychiater einschalten usw. usw., das Urteil ist gesprochen, warten wir einmal ab, ob es eine Revision geben wird.


  6. #276
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    In Sachen "Vorsatz" gibt es aber nun gegenteilige Aussagen.

    Du schreibst nun das der Vorsatz zum Mord gegen eine konkrete Person gerichtet sein müsste. Das deckt sich aber nun nicht mit diesem Beitrag:



    Der erwähnte Terrorist zielt ja auch nicht gegen eine konkrete Person. Einen niederer Beweggrund könnte man auch dem Fahrer, der nun wegen Mordes in den Knast muss, anhängen. Man könnte evtl. auch den geistigen Zustand des Fahrers überprüfen lassen oder einen Psychiater einschalten usw. usw., das Urteil ist gesprochen, warten wir einmal ab, ob es eine Revision geben wird.

    gegen eine konkrete Person oder gegen mehrere Personen, Fakt ist die absicht das Ziel muss vorrangig sein jemanden zu töten das hatte ich auch so ausformuliert:
    Und selbst ein allgemeiner Vorsatz ist nicht gegeben, weil die Raser nicht losgefahren sind mit der Absicht jemanden zu töten
    Vorsatz heisst "ich nehme mein Auto und fahre jemanden tot, das Ziel ist das töten einer oder mehrere Personen", Vorsatz ist nicht "ich nehme mein Auto fahre ein Rennen und wenn dabei jemand stirbt ist es mir egal".....das ist doch nicht so schwer....

    und wie gesagt niedere Beweggründe als Voraussetzung für Mord liege halt auch keine vor.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  7. #277
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Zum Glück sind illegale Straßenrennen zumindest schon mal eine Straftat und keine rein zivile Rechtssache mehr. Das hat auch nichts mit Willkür zu tun, sondern war längst überfällig. Andere zivilisierte Staaten waren da schon weiter. Oder betreiben die auch lächerliche Rechtsbeugung?
    wie ich jetzt schon zwanzig mal geschrieben habe, das Problem ist nicht nur das Strafmass ansich sondern die Relation zu anderen Rechtssprechungen. Wenn es der Gesellschaft beliebt kann sie gleich auch für Geschwindigkeitsübertretungen ab 10 kmh Knast und ab 20 Todestrafe einführen, müssn nur die Gesetze anpassen ....ok, aber ich kann dann gleichzeitig nicht irgendwelche echten Mörder Räuber Messerstecher und Tottreter auf Bewährung nach Hause schicken...ist das denn nicht logisch?
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
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  8. #278
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    @Trantor:
    Ich glaube du bist selber innerlich zerrissen mit der offiziellen Definition von Mord, und weißt nicht so recht, wie du dich einnorden sollst, denn wir waren uns schon mal einig, dass hier einiges unlogisch ist.

    Ich sehe jedenfalls keinen maßgeblichen Unterschied zwischen einem Selbstmordpiloten, der mehrere Hundert Passagiere tötet, und einem Autofahrer, der mit Tempo 200 in einer verkehrsberuhigten Zone fährt. Ich habe es bewusst extrem formuliert. Schließlich ist bei dem Selbstmordpiloten auch nicht garantiert, dass wirklich alle Menschen sterben. Das kann also kein Kriterium sein.
    Der Unterschied ist ganz einfach, das eine ist Vorsatz und das andere nicht, und nur weil du das, aus mir unerklärlichen Gründen nicht verstehst, oder nicht verstehen willst, bedeutet das nicht ich wäre "zerissen".
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  9. #279
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Du weißt doch gar nicht, ob das kein Vorwand war. Wenn du das kapierst, bist du endlich wieder in der Spur. In dem Beitrag darüber relativierst du ein Übel mit einem anderen. Rhetorisch gesehen unter aller Sau, und nur Deppen fallen darauf rein.
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  10. #280
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    gegen eine konkrete Person oder gegen mehrere Personen, Fakt ist die absicht das Ziel muss vorrangig sein jemanden zu töten das hatte ich auch so ausformuliert:


    Vorsatz heisst "ich nehme mein Auto und fahre jemanden tot, das Ziel ist das töten einer oder mehrere Personen", Vorsatz ist nicht "ich nehme mein Auto fahre ein Rennen und wenn dabei jemand stirbt ist es mir egal".....das ist doch nicht so schwer....

    und wie gesagt niedere Beweggründe als Voraussetzung für Mord liege halt auch keine vor.
    Der Richter wird aber einen Vorsatz erkannt haben, sonst wäre er nicht zu diesem Urteil gekommen. Warten wir ab was ggf. eine Revision ergeben wird. Man kann viele Dinge reininterpretieren, das kannst du auch an diese anwaltliche Formulierung erkennen:

    https://anwalt-strafrecht-berlin.org/aktuelles/illegales-autorennen-auf-dem-kudamm-bgh-prueft-urteil-wegen-mordes-rechtsfehlerfrei/

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