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Thema: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

  1. #341
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ich muss dich nicht kennen, ich lese deine Beiträge. Du gibst vor, Jurist zu sein. Warum lenkst du schon wieder ab, statt meine klare Frage zu beantworten, und zu erklären, warum ein Raser, der unabsichtlich und ungewollt auf ein anderes Auto prallte, durch das versehentlich ein Mensch getötet wurde, MORD vorsatz haben soll ?
    Sorry, aber jeder Jurist sollte wissen, dass in einem solchen Fall kein Tötungs- ob nun Mord oder "nur" Totschlagsvorsatz gegeben ist. Damit das der Fall sein kann, muss der Täter wie unser Strafrechtsprofessor Schmidhäuser es nannte, "sachgedanklich" den Blitz gehabt haben: "Da kann was ganz fürchterlich daneben gehen" und sich dann beruhigt hat mit so was wie "Egal, passt scho!"

  2. #342
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
    Sorry, aber jeder Jurist sollte wissen, dass in einem solchen Fall kein Tötungs- ob nun Mord oder "nur" Totschlagsvorsatz gegeben ist. Damit das der Fall sein kann, muss der Täter wie unser Strafrechtsprofessor Schmidhäuser es nannte, "sachgedanklich" den Blitz gehabt haben: "Da kann was ganz fürchterlich daneben gehen" und sich dann beruhigt hat mit so was wie "Egal, passt scho!"
    Der Typ ist ja mit 165 kmh auf die Gegenfahrbahn einer innerstädtischen Strasse gewechselt, um seinen Kontrahenten zu überholen.
    Da muss sich ihm die Möglichkeit von Gegenverkehr dann aber durchaus aufgedrängt haben, weil welchen Grund gab es diesen auszuschließen?
    Insofern ist das schon konsistent hier einen Eventualvorsatz zu erkennen. Und auch das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels und des niederen Beweggrunds, weil ein Leben für ein paar Sekunden einer aberranten Form von Zeitvertreib beendet wurde.
    Ich bin zwar kein Jurist, aber die Ausführungen zu den verschiedenen Modi des Vorsatz kann man ja auch als Laie verstehen.

    Find das Urteil subjektiv gut und befriedigend und hoff dass es Schule macht.

  3. #343
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von CryptoFan Beitrag anzeigen
    Der Typ ist ja mit 165 kmh auf die Gegenfahrbahn einer innerstädtischen Strasse gewechselt, um seinen Kontrahenten zu überholen.
    Da muss sich ihm die Möglichkeit von Gegenverkehr dann aber durchaus aufgedrängt haben, weil welchen Grund gab es diesen auszuschließen?
    Insofern ist das schon konsistent hier einen Eventualvorsatz zu erkennen. Und auch das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels und des niederen Beweggrunds, weil ein Leben für ein paar Sekunden einer aberranten Form von Zeitvertreib beendet wurde.
    Ich bin zwar kein Jurist, aber die Ausführungen zu den verschiedenen Modi des Vorsatz kann man ja auch als Laie verstehen.

    Find das Urteil subjektiv gut und befriedigend und hoff dass es Schule macht.
    Du findest das Urteil gut, weil er dadurch eine längere Haftstrafe bekommt, sei ehrlich! Wenn es eine "Terrorismus-Klausel" gäbe, für die es eine noch härtere Strafe gibt, hätteste doch auch begrüßt, wenn das als eine Art terroristischer Anschlag gewertet werden würde. Und ich nehme an, so einige hier würden dann argumentieren, dass es ja vergleichbar mit Terrorismus sei und so, bla bla. Die Länge der Haftstrafe ist durchaus gerechtfertigt ... aber das kann man nur verhängen, wenn man es "Mord" nennt. Und wenn jeder mal bissl ehrlich zu sich selbst ist, muss er zugeben, dass er das nur für Mord hält, weil man nicht will und einsehen möchte, dass dieser Typ in ein paar Jahren wieder draußen ist und drüber lacht. Das ist der wahre Grund und wenn man das erkannt hat, weiß man, dass das Rechtssystem geändert gehört. Wenn "lebenslänglich" die Höchststrafe ist und das läppische fünfzehn Jahre sind, dann ist doch klar, was hier falsch läuft. Das war ein Verkehrsunfall, Leute! Null Tötungsvorsatz ... ganz egal, wie man irgendwas auslegt.
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  4. #344
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    @Affenpriester
    Joa im Kern find ich es gut, weil ich die Strafe für die Tat angemessen anseh.
    Das ist erst mal eine bauchmässige Genugtuung dass der nicht mit Pille-Palle davon kommt.
    Das Urteil 'Mord' wirkt zwar konstruiert auf den ersten Blick v.a,. wenn man die Bedeutung von Vorsatz in der Alltagssprache betrachtet.
    Man kann nicht sagen, er hatte vor, diese Frau oder irgendjemand zu töten.
    Aber man kann sagen, er hat drauf geschissen und es in Kauf genommen, weil er nicht annehmen kann, dass da niemand in die Strasse einbiegt durch die er gerade mir 165 km und einem fetten Auto durchbrettert. Völlig absurd find ich die Herleitung daher nicht, auch wenn sie auf Juristendenke beruht.
    Findste das Urteil zu hart?

  5. #345
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von CryptoFan Beitrag anzeigen
    @Affenpriester
    Joa im Kern find ich es gut, weil ich die Strafe für die Tat angemessen anseh.
    Das ist erst mal eine bauchmässige Genugtuung dass der nicht mit Pille-Palle davon kommt.
    Das Urteil 'Mord' wirkt zwar konstruiert auf den ersten Blick v.a,. wenn man die Bedeutung von Vorsatz in der Alltagssprache betrachtet.
    Man kann nicht sagen, er hatte vor, diese Frau oder irgendjemand zu töten.
    Aber man kann sagen, er hat drauf geschissen und es in Kauf genommen, weil er nicht annehmen kann, dass da niemand in die Strasse einbiegt durch die er gerade mir 165 km und einem fetten Auto durchbrettert. Völlig absurd find ich die Herleitung daher nicht, auch wenn sie auf Juristendenke beruht.
    Findste das Urteil zu hart?
    Die Höhe der Strafe ist nicht zu hart, meinetwegen kann man den auch zwanzig Jahre wegsperren ... aber halt nicht für "Mord". Wenn ein Richter die Rechtslage einfach mal völlig umgestaltet, die Leute für falsche Sachen verurteilt und die Menschen da auch noch applaudieren, gehen bei mir sofort die Alarmglocken los. Man kann richtige Sachen auch falsch machen. Du kannst zu einem Apfel nicht einfach Banane sagen, nur damit der ins richtige Regal kommt. Dann sind die Regale falsch.
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  6. #346
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Die Höhe der Strafe ist nicht zu hart, meinetwegen kann man den auch zwanzig Jahre wegsperren ... aber halt nicht für "Mord". Wenn ein Richter die Rechtslage einfach mal völlig umgestaltet, die Leute für falsche Sachen verurteilt und die Menschen da auch noch applaudieren, gehen bei mir sofort die Alarmglocken los. Man kann richtige Sachen auch falsch machen. Du kannst zu einem Apfel nicht einfach Banane sagen, nur damit der ins richtige Regal kommt. Dann sind die Regale falsch.
    Genau, was ich schrieb. Die Regale müssen angepasst werden

  7. #347
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Wenn jemand z.B. mit 140 Sachen durch eine 30'er Zone brettert, am besten noch wenn eine Grundschule angrenzt (um das mal bissl zu dramatisieren), und der ein bis zwei Kinder totfährt, dann gehört der schon aus Prinzip 30 Jahre weggesperrt. Da bin ich durchaus dabei ... aber du kannst bei einem Unfall nicht einfach Vorsatz oder Mordmerkmale unterstellen, das geht einfach nicht.
    Das ist aber doch kein Unfall mehr! Ab einem bestimmten Tempo ist es fast unmöglich, keinen Menschen auf der Straße zu töten. Wie oft denn noch? Wie soll man denn da noch was anderes als Mordabsichten unterstellen?
    Don't ask for sunshine!

  8. #348
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Das ist aber doch kein Unfall mehr! Ab einem bestimmten Tempo ist es fast unmöglich, keinen Menschen auf der Straße zu töten. Wie oft denn noch? Wie soll man denn da noch was anderes als Mordabsichten unterstellen?
    Das war weder sein Ziel noch seine Absicht. Das geht einfacher mittags in einer Einkaufsstraße

  9. #349
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Die Höhe der Strafe ist nicht zu hart, meinetwegen kann man den auch zwanzig Jahre wegsperren ... aber halt nicht für "Mord". Wenn ein Richter die Rechtslage einfach mal völlig umgestaltet, die Leute für falsche Sachen verurteilt und die Menschen da auch noch applaudieren, gehen bei mir sofort die Alarmglocken los. Man kann richtige Sachen auch falsch machen. Du kannst zu einem Apfel nicht einfach Banane sagen, nur damit der ins richtige Regal kommt. Dann sind die Regale falsch.
    Ja ich versteh was Du meinst und dass Applaus nicht die Messlatte sein darf. Und vor allem nicht wenn um Strafrecht geht und selbstherrliche Richter.
    Irgendwie kommt's mir aber so vor, als ob der Richter hier schon erkannt hat, dass diese Banane hier tatsächlich ein Apfel ist und sie deshalb auch wie einen Apfel behandelt hat.
    Auch wenn jeder geschworen hätte es ist nur ne Banane.
    Juristerei ist einfach eine Kunstform. 'Dolus eventualis', wie sich bedingter Vorsatz geschwurbelt schimpft, ist für den normalen Menschen kein Vorsatz, das sieht man umgangssprachlich als Gleichgültigkeit an. Es-drauf-an-kommen-lassen.
    Wenn Du ohne zu gucken mit einer MG aus dem Fenster schießt auf einen Gehweg, wo zu der Zeit oft Leute laufen, würden die meisten schon denken, dass kann man als Mord ansehen.
    Diese Art von Verwendung eines Automobils ist aber letztlich dasselbe, weil der Fahrer weiß, er kann durch seine Fahrweise töten. Er hat keine Kontrolle mehr, wenn jemand im falschen Moment einbiegt, und die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist nicht in einem vernachlässigbaren Mikropromillebereich. Nicht bloss abstraktes Restrisiko. Wenn er jetzt die Entscheidung trifft, ich mach diese Sache, von der ich weiss, ich kann jemand töten, trotzdem, dann entschließt er sich bewusst zu dieser potentiellen Tötungshandlung.
    Sprich er führt die Handlung, deren Ergebnis der Tod sein kann, bewusst aus. Das ist eben doch Vorsatz.
    Entscheidend ist dabei auch dass er auch dem Opfer jede Möglichkeit genommen hat, sich in Sicherheit zu bringen, sobald sie in diese Strasse eingebogen war, war sie geliefert. Ohne jede Möglichkeit sich selbst zu retten.
    Nichtsdestotrotz wär es vermutlich trotzdem nicht doof, diesen Fall als spezielle Form von Tötungshandlung zu definieren, also einfach, egal ob man es Totschlag oder Mord nennt, die Situation eines besonders gefährdenden Autofahrens mit tödlichem Ausgang, als eigenen Paragraphen aufzunehmen und eben mit den entsprechend harten Strafen zu versehen. Dann haben die Richter Rechtssicherheit und die Fahrer sind auch vorgewarnt, was auch nicht dumm ist. Manche checken es sonst eben nicht.

  10. #350
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von CryptoFan Beitrag anzeigen
    Ja ich versteh was Du meinst und dass Applaus nicht die Messlatte sein darf. Und vor allem nicht wenn um Strafrecht geht und selbstherrliche Richter.
    Irgendwie kommt's mir aber so vor, als ob der Richter hier schon erkannt hat, dass diese Banane hier tatsächlich ein Apfel ist und sie deshalb auch wie einen Apfel behandelt hat.
    Auch wenn jeder geschworen hätte es ist nur ne Banane.
    Juristerei ist einfach eine Kunstform. 'Dolus eventualis', wie sich bedingter Vorsatz geschwurbelt schimpft, ist für den normalen Menschen kein Vorsatz, das sieht man umgangssprachlich als Gleichgültigkeit an. Es-drauf-an-kommen-lassen.
    Wenn Du ohne zu gucken mit einer MG aus dem Fenster schießt auf einen Gehweg, wo zu der Zeit oft Leute laufen, würden die meisten schon denken, dass kann man als Mord ansehen.
    Diese Art von Verwendung eines Automobils ist aber letztlich dasselbe, weil der Fahrer weiß, er kann durch seine Fahrweise töten. Er hat keine Kontrolle mehr, wenn jemand im falschen Moment einbiegt, und die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist nicht in einem vernachlässigbaren Mikropromillebereich. Nicht bloss abstraktes Restrisiko. Wenn er jetzt die Entscheidung trifft, ich mach diese Sache, von der ich weiss, ich kann jemand töten, trotzdem, dann entschließt er sich bewusst zu dieser potentiellen Tötungshandlung.
    Sprich er führt die Handlung, deren Ergebnis der Tod sein kann, bewusst aus. Das ist eben doch Vorsatz.
    Entscheidend ist dabei auch dass er auch dem Opfer jede Möglichkeit genommen hat, sich in Sicherheit zu bringen, sobald sie in diese Strasse eingebogen war, war sie geliefert. Ohne jede Möglichkeit sich selbst zu retten.
    Nichtsdestotrotz wär es vermutlich trotzdem nicht doof, diesen Fall als spezielle Form von Tötungshandlung zu definieren, also einfach, egal ob man es Totschlag oder Mord nennt, die Situation eines besonders gefährdenden Autofahrens mit tödlichem Ausgang, als eigenen Paragraphen aufzunehmen und eben mit den entsprechend harten Strafen zu versehen. Dann haben die Richter Rechtssicherheit und die Fahrer sind auch vorgewarnt, was auch nicht dumm ist. Manche checken es sonst eben nicht.
    Das habe ich deutlich kürzer geschrieben

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