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Thema: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

  1. #351
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das habe ich deutlich kürzer geschrieben
    Ja aber ich länger

  2. #352
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von CryptoFan Beitrag anzeigen
    Ja aber ich länger
    Hast den Schwanzvergleich gewonnen

  3. #353
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das war weder sein Ziel noch seine Absicht.
    1. Ich behaupte das Gegenteil. Und jetzt? 2. Ziele und Absichten sind in solchen Fällen irrelevant. 3. Bei wildem Rumballern mit einem MG in einer Innenstadt würde auch keiner behaupten, dass es weder Ziel noch Absicht zu töten gäbe. Das wäre ein Amoklauf. Warum soll das für völlig überhöhte Wahnsinnsfahrten nicht auch gelten? Was soll dieses Inschutznehmen von hochaggressiven Vollidioten?
    Don't ask for sunshine!

  4. #354
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das war weder sein Ziel noch seine Absicht. Das geht einfacher mittags in einer Einkaufsstraße
    Das hat er vlelleicht so vor Gericht ausgesagt. Muss aber nicht der Wahrheit entsprechen. Alleine das Tempo sagt etwas anderes aus.

  5. #355
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von CryptoFan Beitrag anzeigen
    Ja ich versteh was Du meinst und dass Applaus nicht die Messlatte sein darf. Und vor allem nicht wenn um Strafrecht geht und selbstherrliche Richter.
    Irgendwie kommt's mir aber so vor, als ob der Richter hier schon erkannt hat, dass diese Banane hier tatsächlich ein Apfel ist und sie deshalb auch wie einen Apfel behandelt hat.
    Auch wenn jeder geschworen hätte es ist nur ne Banane.
    Juristerei ist einfach eine Kunstform. 'Dolus eventualis', wie sich bedingter Vorsatz geschwurbelt schimpft, ist für den normalen Menschen kein Vorsatz, das sieht man umgangssprachlich als Gleichgültigkeit an. Es-drauf-an-kommen-lassen.
    Wenn Du ohne zu gucken mit einer MG aus dem Fenster schießt auf einen Gehweg, wo zu der Zeit oft Leute laufen, würden die meisten schon denken, dass kann man als Mord ansehen.
    Diese Art von Verwendung eines Automobils ist aber letztlich dasselbe, weil der Fahrer weiß, er kann durch seine Fahrweise töten. Er hat keine Kontrolle mehr, wenn jemand im falschen Moment einbiegt, und die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist nicht in einem vernachlässigbaren Mikropromillebereich. Nicht bloss abstraktes Restrisiko. Wenn er jetzt die Entscheidung trifft, ich mach diese Sache, von der ich weiss, ich kann jemand töten, trotzdem, dann entschließt er sich bewusst zu dieser potentiellen Tötungshandlung.
    Sprich er führt die Handlung, deren Ergebnis der Tod sein kann, bewusst aus. Das ist eben doch Vorsatz.
    Entscheidend ist dabei auch dass er auch dem Opfer jede Möglichkeit genommen hat, sich in Sicherheit zu bringen, sobald sie in diese Strasse eingebogen war, war sie geliefert. Ohne jede Möglichkeit sich selbst zu retten.
    Nichtsdestotrotz wär es vermutlich trotzdem nicht doof, diesen Fall als spezielle Form von Tötungshandlung zu definieren, also einfach, egal ob man es Totschlag oder Mord nennt, die Situation eines besonders gefährdenden Autofahrens mit tödlichem Ausgang, als eigenen Paragraphen aufzunehmen und eben mit den entsprechend harten Strafen zu versehen. Dann haben die Richter Rechtssicherheit und die Fahrer sind auch vorgewarnt, was auch nicht dumm ist. Manche checken es sonst eben nicht.


    Damit ist alles gesagt. Strang kann zu.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  6. #356
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von CryptoFan Beitrag anzeigen
    Der Typ ist ja mit 165 kmh auf die Gegenfahrbahn einer innerstädtischen Strasse gewechselt, um seinen Kontrahenten zu überholen.
    Da muss sich ihm die Möglichkeit von Gegenverkehr dann aber durchaus aufgedrängt haben, weil welchen Grund gab es diesen auszuschließen?
    Insofern ist das schon konsistent hier einen Eventualvorsatz zu erkennen. Und auch das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels und des niederen Beweggrunds, weil ein Leben für ein paar Sekunden einer aberranten Form von Zeitvertreib beendet wurde.
    Ich bin zwar kein Jurist, aber die Ausführungen zu den verschiedenen Modi des Vorsatz kann man ja auch als Laie verstehen.

    Find das Urteil subjektiv gut und befriedigend und hoff dass es Schule macht.
    Gut möglich. Das wird der BGH zu entscheiden haben.

    In der Tat kann man als Richter auch darauf verweisen, eine jenseits denkgesetzlicher Annahmen liegende Einlassung, wie der Täter habe es im Leben nicht für möglich gehalten, dass es hier zu einem tödlichen Unfall kommen kann, wird ihm als reine Schutzbehauptung nicht geglaubt.

    Wobei der Senat ja "nue " Rechtsfehler zu prüfen hat, wozu die Beweiswürdigung nur eingeschränkt gehört. Den niedrigen Beweggrund wird man so nicht sehen, allerdings womöglich das gemeingefährliche Mittel, was als Mordmerkmal genügt.

  7. #357
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Höchststrafe (für Mord) auf dreißig, vierzig Jahre hoch, und du hast alle Probleme mit einem Schlag gelöst. Dann darf auch ein Kinderschänder endlich seine zwanzig Jahre abgreifen und alles bleibt im Verhältnis.
    Ich denke nicht, dass das Problem unser Strafgesetzbuch ist. Die Strafrahmen sind ausreichend breit gesetzt, nur an der passenden Rechtsprechung fehlt es. Für Mord kannst Du letztlich auch in Deutschland nie wieder rauskommen. Passiert oft genug. Nennt sich anschließende Sicherungsverwahrung. Auch wenn das Urteil 15 Jahre Haft tenoriert.

    Die Höchststrafe für Mord auf 30 oder 40 Jahre hochzusetzen würde genau gar nichts bringen.

  8. #358
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Ha ... versuch mal in diesem Land eine Verschärfung des Strafrechts zu erwirken! Das ist fast so aussichtslos wie der Versuch, hier irgendetwas zu vereinfachen. Da haste gleich hundertsiebenundzwanzig Leute vor deiner Türe stehen, die dir ganz kompliziert erklären, warum das nicht geht. Deutschland ist wie eine durchnittliche Frau - einfache Dinge werden nur kompliziert gemacht ... ohne Mehrwert. Kompliziertes primitiv sein quasi.
    Funktioniert teilweise ganz gut. Siehe die umfassende - wenn auch von vielen zu Recht kritisierte - Reform des Sexualstrafrechts.

  9. #359
    GESPERRT
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    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht, dass das Problem unser Strafgesetzbuch ist. Die Strafrahmen sind ausreichend breit gesetzt, nur an der passenden Rechtsprechung fehlt es. Für Mord kannst Du letztlich auch in Deutschland nie wieder rauskommen. Passiert oft genug. Nennt sich anschließende Sicherungsverwahrung. Auch wenn das Urteil 15 Jahre Haft tenoriert.

    Die Höchststrafe für Mord auf 30 oder 40 Jahre hochzusetzen würde genau gar nichts bringen.
    Nun wurde endlich mal ein Urteil im Sinne eines jeden vernünftig denkenden Bürgers gefällt und es ist auch wieder nicht gut. Das verstehe wer will. In diesem Fall haben die Richter bestimmt auch eventuelle frühere auffälligkeiten des Rasers in Betracht gezogen. Das könnte ich mir jedenfalls sehr gut vorstellen.

  10. #360
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Dolus eventualis reicht. Hier muss also bewiesen werden, dass er mindestens den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe und schnelles Auto las gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit diesem jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser.
    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Die Rechtsprechung nimmt Vorsatz auch dann an, wenn der Täter die Tat für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Das ist dem Raser natürlich nur in Ausnahmefällen nachweisbar.
    Ich weiss das, denn ich habe das bereits mehrfach erklärt. Und aus dem alles entscheidene Urteil des BGH zitiert. Ich wundere mich nur, warum es ein angeblicher Jurist nicht weiss.

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