Wenn du eine Willenserklärung hast, wie jemand - im Prinzip - sein Ableben gestalten will, denkst auch du anders. Offene Beine möchtest du haben und behandeln wollen? Und: Eine Verlegung ins Krankenhaus in diesem Alter und Zustand bedeutet der schnelle und sichere Tod.
Danach kommt die Willenserklärung, was NACH DEM ABLEBEN zu erfolgen hat. Auch darin hat sich meine Mutter geübt.
Daß hierzustrang die Gelegenheit dazu genutzt wird, von anekdotischen Schicksalen zu berichten, ist wiederum nachvollziehbar.
Der Alltag mit einem demenzkranken Angehörigen ist nun mal eine Herausforderung, selbst in den leichteren Fällen.
Gesellschaftlich herrscht neben dem Unwissen über die Feinheiten solcher Situationen eine Erwartungshaltung vor, wonach man sich gefälligst zusammenzureißen und nicht zu jammern habe. So entstehen mitunter ganz üble Dinge, geboren aus der permanenten Überforderung der Pflegenden. Sowas wie Supervision ex. halt nicht im häuslichen Pflegebereich.
Das Thema ist wohl etwas komplizierter. Grundsätzlich ist jede Schenkung erst nach 10 Jahren sicher im Verbleib des Beschenkten:
[Links nur für registrierte Nutzer]Sozialamt darf Schenkungen zurückfordern
Zu Recht, befand das OLG. Bei den monatlichen Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”. Nur sogenannten Pflichtschenkungen, die aus einer sittlichen Pflicht geleistet werden oder „Anstandsschenkungen”, wie etwa Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke seien vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt.
Um solche Anstandsschenkungen habe es sich entgegen der Ansicht der Enkel aber nicht gehandelt. Es habe sich hier nicht um ein Gelegenheitsgeschenk gehandelt, welches zu einem bestimmten Anlass gewährt werde. Der Zweck der Zahlung, der Kapitalaufbau, habe auch nicht als Taschengeld für die Enkel gedient. Auch die Höhe der jährlich geleisteten Beträge spreche angesichts der nicht so hohen Rente der Großmutter gegen eine Anstandsschenkung.
Doch noch nicht nur Sozialhilfeträger können Schenkungen wieder zurückfordern. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. Mai 2012 entschieden, dass eine Schenkung erst nach zehn Jahren dem Beschenkten in jedem Fall verbleibt (Az.: IV ZR 250/11; JurAgentur-Meldung vom 25. Mai 2012). Stirbt der Schenker vorher, können dessen Erben die Schenkung wieder zurückfordern.
In diesem speziellen Fall ist ja auch noch folgendes zu beachten. Das Geld geht erstmal in das Eigentum der Oma zurück. Was das Sozialamt jetzt davon ausgeben kann ist eine zweite Frage. Auf jeden Fall hat die Oma weiter Anspruch auf Taschengeld von ihrer Rente. Seit Januar 2020 beträgt der durchschnittliche Barbetrag 116,64 €, unter bestimmten engen Voraussetzungen ist eine Erhöhung möglich.
Was allerdings über dem Schonvermögen liegt, ist weg und beim Sozialamt:
[Links nur für registrierte Nutzer]Gem. § 90 Abs. 1 SGB XII ist vor dem Bezug von Sozialhilfe das "gesamte verwertbare Vermögen" einzusetzen. Davon ausgenommen sind jedoch u. a. "kleinere Barbeträge", s. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII. Diese Beträge bewegen sich meist zwischen 1.600 und 3.200 Euro, sie sind u. a. abhängig von der besonderen Lage des Einzelnen.
entschuldigung
ich hatte nur ein bei uns geläufiges zitat verwendet, dich aber keinesfalls betiteln wollen.
ich wußte nicht, daß du diesen spruch nicht kennst.
er bedeutet in ungefähr so: es wird nur gewettet, wenn du absolut sicher bist, daß du auch gewinnst.
vielleicht ist der aber auch nur bei uns im ländle geläufig, ich weiß es nicht.
ich habe mal gesucht und etwas gefunden, weil es mich jetzt auch interessiert, wo der spruch eigentlich herkommt:
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entschuldigung noch mal.
schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich
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