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Thema: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

  1. #1
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend

    Veröffentlicht amvon gegen-hartz.de
    Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend
    Bundesverfassungsgericht verweist auf Gemeinschaftsraumnutzung
    Wohnsitzlosen oder Menschen, denen Obdachlosigkeit droht, ist ein fünf bis sechs Quadratmeter großes Zimmer in einer Wohngruppe zuzumuten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewohner neben ihrem eigenen Zimmer auch noch weitere Zimmer wie ein Gemeinschaftsraum, ein Esszimmer oder eine Küche nutzen können, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 BvR 1345/19).

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    Die Politmafioses da oben bekommen fürstliche Unterkunft für 72,000 Euro, die mit ihren 3 Frauen und 15 Kindern, denen steht ein Palast zu, nur die die
    schon lange hier leben für die reicht dann ein Wohn WC.....
    Das ganze ist einfach nicht mehr zu
    fassen, man muss sich wirklich fremd schämen.


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  2. #2
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend

    Veröffentlicht amvon gegen-hartz.de
    Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend
    Bundesverfassungsgericht verweist auf Gemeinschaftsraumnutzung
    Wohnsitzlosen oder Menschen, denen Obdachlosigkeit droht, ist ein fünf bis sechs Quadratmeter großes Zimmer in einer Wohngruppe zuzumuten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewohner neben ihrem eigenen Zimmer auch noch weitere Zimmer wie ein Gemeinschaftsraum, ein Esszimmer oder eine Küche nutzen können, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 BvR 1345/19).

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    Die Politmafioses da oben bekommen fürstliche Unterkunft für 72,000 Euro, die mit ihren 3 Frauen und 15 Kindern, denen steht ein Palast zu, nur die die
    schon lange hier leben für die reicht dann ein Wohn WC.....
    Das ganze ist einfach nicht mehr zu
    fassen, man muss sich wirklich fremd schämen.
    Wer nicht abreitet sollte froh sein nicht auf der Straße schlafen zu müssen.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  3. #3
    Misanthrop Benutzerbild von Smoker
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    6 x 6 Meter ist doch geräumig
    Leben und sterben lassen...

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Wer nicht abreitet sollte froh sein nicht auf der Straße schlafen zu müssen.
    Mittlerweile musst du selbst als Arbeitnehmer froh sein nicht auf der Straße liegen zu müssen.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  5. #5
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Wer nicht abreitet sollte froh sein nicht auf der Straße schlafen zu müssen.
    Was meinst du ?

  6. #6
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    Zitat Zitat von Smoker Beitrag anzeigen
    6 x 6 Meter ist doch geräumig
    3 x 2 ist aber gemeint

  7. #7
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Wer nicht abreitet sollte froh sein nicht auf der Straße schlafen zu müssen.
    Woher weißt du das die Dame arbeitslos ist ????
    Geändert von Patriotistin (19.02.2020 um 17:43 Uhr)


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend

    Veröffentlicht amvon gegen-hartz.de
    Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend
    Bundesverfassungsgericht verweist auf Gemeinschaftsraumnutzung
    Wohnsitzlosen oder Menschen, denen Obdachlosigkeit droht, ist ein fünf bis sechs Quadratmeter großes Zimmer in einer Wohngruppe zuzumuten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewohner neben ihrem eigenen Zimmer auch noch weitere Zimmer wie ein Gemeinschaftsraum, ein Esszimmer oder eine Küche nutzen können, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 BvR 1345/19).

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    Die Politmafioses da oben bekommen fürstliche Unterkunft für 72,000 Euro, die mit ihren 3 Frauen und 15 Kindern, denen steht ein Palast zu, nur die die
    schon lange hier leben für die reicht dann ein Wohn WC.....
    Das ganze ist einfach nicht mehr zu
    fassen, man muss sich wirklich fremd schämen.
    Beim Bund waren es genau 0. Studentenbuden / WG sehen auch nicht besser aus.
    Tatsächlich ist genau das aber Asylschmarotzern nicht zuzumuten

  9. #9
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Beim Bund waren es genau 0. Studentenbuden / WG sehen auch nicht besser aus.
    Tatsächlich ist genau das aber Asylschmarotzern nicht zuzumuten

    Klar gibt es Menschen die gern so leben, bei Bund soll es kein heimisches Wohnen werden, sonder
    ein vorübergehende Unterkunft Schlafplatz beim/auf/ am "Arbeitsplatz" man muss sich dort nicht Häuslich einrichten
    man hat sein festes Zuhaus wo man heimisch ist, sein Platz hat u.s.w


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht: Bis zu sechs Quadratmeter zum Wohnen ist ausreichend

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Mittlerweile musst du selbst als Arbeitnehmer froh sein nicht auf der Straße liegen zu müssen.
    Was ganz klar eine Fehlentwicklung ist.
    Ich hatte ernsthaft überlegt ein Miethaus mit kleinen Wohneinheiten zu bauen um so weit wie möglich sozialverträglich vermieten zu können. Meine Bank hätte mir einen Kreditrahmen von 1,5 Millionen Euro dafür eingeräumt, und ein Konzept stand auch schon.

    Unserer Stadt war die Wohnanlage zu groß und sie sollte kleiner werden, was dann dazu geführt hätte dass der qm-Preis gestiegen wäre. Noch schlimmer fand ich die Tatsache dass die Staat für den Baugrund bei Investoren einen Aufschlag von 25% erhob. Zu allem Überfluß verlangen sie zwei Stellplätze pro Wohneinheit.
    Das Thema ist erledigt.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

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