Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend
Veröffentlicht amvon gegen-hartz.de
Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend
Bundesverfassungsgericht verweist auf Gemeinschaftsraumnutzung
Wohnsitzlosen oder Menschen, denen Obdachlosigkeit droht, ist ein fünf bis sechs Quadratmeter großes Zimmer in einer Wohngruppe zuzumuten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewohner neben ihrem eigenen Zimmer auch noch weitere Zimmer wie ein Gemeinschaftsraum, ein Esszimmer oder eine Küche nutzen können, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 BvR 1345/19).
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Die Politmafioses da oben bekommen fürstliche Unterkunft für 72,000 Euro, die mit ihren 3 Frauen und 15 Kindern, denen steht ein Palast zu, nur die die
schon lange hier leben für die reicht dann ein Wohn WC.....
Das ganze ist einfach nicht mehr zu
fassen, man muss sich wirklich fremd schämen.