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Thema: BVerfG: Recht auf Suizid

  1. #1
    Nützling Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard BVerfG: Recht auf Suizid

    Komisch, dass dieses bahnbrechende Urteil hier noch nicht diskutiert wird.
    Das BVerfG hat heute festgestellt, dass aus Art.1 und 2 GG resultiert, dass jeder Mensch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod hat.
    Nicht nur Schwerkranke, sondern jeder.

    Das gebietet die Menschenwürde und das allgemeine Selbstbestimmungsrecht.

    Ich finde das Urteil vollkommen richtig. Wer keine Lust mehr hat, sollte gehen dürfen. Das Leben als Mensch ist schwer genug.

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  2. #2
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Also ist jetzt Sterbehilfe wie in Holland und der Schweiz erlaubt ?

  3. #3
    Nützling Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Also ist jetzt Sterbehilfe wie in Holland und der Schweiz erlaubt ?
    Ja. Im Grunde geht das BVerfG sogar noch weiter, indem es sagt,
    dass jeder sich mit Hilfe anderer umbringen darf, der das ernsthaft will.

    Mehr dazu auch hier
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  4. #4
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Aktive Sterbehilfe ist noch immer verboten.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Cybeth
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    Aktive Sterbehilfe ist noch immer verboten.
    Wen juckt das? Sollte einer in meiner Familie um Sterbehilfe bitten, dann wird das durchgezogen. Kein Gesetz der Welt kann mich davon abhalten

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Das wird ein Mega-Geschäft, ähnlich wie die Abtreibungen... und die Diskussion darüber, ob ein Mediziner einem Lebensmüden (natürlich nur nach vorangegangener Beratung und einer gewissen Überlegungszeit) einen Todescocktail mixen kann, den er dann in einem eigens dafür hergerichteten Suizidraum runterschlucken kann, gibt es ja auch schon ein paar Jährchen.
    Mit diesem Urteil ist die juristische Hemmschwelle durchbrochen. Der Rest wird ein Selbstläufer.

  7. #7
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    Aktive Sterbehilfe ist noch immer verboten.
    Z.B das Setzen einer Todesspritze, aber erlaubt ist das Reichen eines Breies, oder einer Flüssigkeit, das der Todeswillige dann selbst zu sich nimmt.

  8. #8
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Ja. Im Grunde geht das BVerfG sogar noch weiter, indem es sagt,
    dass jeder sich mit Hilfe anderer umbringen darf, der das ernsthaft will.

    Mehr dazu auch hier
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    Ich finde das auch richtig. In dieser Schweinewelt muß man als normaler Mensch doch zwangsläufig auf Fluchtgedanken kommen.

    Unprofessionell und ohne Hilfe gerät das dann manchmal zur Katastrophe.

    Ein anständiger Staat sollte seinen Bürgern, die ihn satt haben einen humanen Ausstieg gewähren.

    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Komisch, dass dieses bahnbrechende Urteil hier noch nicht diskutiert wird.
    Das BVerfG hat heute festgestellt, dass aus Art.1 und 2 GG resultiert, dass jeder Mensch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod hat.
    Nicht nur Schwerkranke, sondern jeder.

    Das gebietet die Menschenwürde und das allgemeine Selbstbestimmungsrecht.

    Ich finde das Urteil vollkommen richtig. Wer keine Lust mehr hat, sollte gehen dürfen. Das Leben als Mensch ist schwer genug.

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    Man stelle sich mal vor: Ein alter Mensch, multimorbid und auf Hilfe angewiesen, Hilfe, die teuer ist und die Angehörigen belastet (ob Pflegeheim oder Pflege daheim). Das Erbe steht auf dem Spiel und der alte Mensch hat krankheitsbedingt und durch die Umstände Depressionen. Und nun kommt der Ausweg der Sterbehilfe, schnell, ohne Belastung der Angehörigen, die mit dem rechtzeitigen Selbstmord ihres Angehörigen ihren Erbteil behalten. Ist das nicht zu schön, um wahr zu sein?
    Und das Allerschönste: Auch die Rentenkassen, Krankenkassen und die Pflegekasse jubilieren.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von bitchplease
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Ist der Kannibale von Rotenburg dann jetzt wieder frei?

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