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Thema: BVerfG: Recht auf Suizid

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Reisserischer, irreleitender Strangtitel.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  2. #12
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Reisserischer, irreleitender Strangtitel.
    Inwiefern denn? Kannst du das mal erklären?

    Das BVerfG hat heute festgestellt, es gibt ein Jedermannrecht auf Selbsttötung.
    Das haben sie wirklich so geschrieben.

    Dein Leben gehört eben dir.

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Das BVerfG hat heute festgestellt, es gibt ein Jedermannrecht auf Selbsttötung.
    Das haben sie wirklich so geschrieben. Dein Leben gehört eben dir.
    Unsere Bundesregierung hatte sich das aber anders vorgestellt: kein Recht auf Selbsttötung und kein Recht auf Selbstbestimmung bei Organverwertung. Und so eine Figur will stellvertretender CDU-Vorsitzender werden.

  4. #14
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von solg Beitrag anzeigen
    Das wird ein Mega-Geschäft, ähnlich wie die Abtreibungen... und die Diskussion darüber, ob ein Mediziner einem Lebensmüden (natürlich nur nach vorangegangener Beratung und einer gewissen Überlegungszeit) einen Todescocktail mixen kann, den er dann in einem eigens dafür hergerichteten Suizidraum runterschlucken kann, gibt es ja auch schon ein paar Jährchen.
    Mit diesem Urteil ist die juristische Hemmschwelle durchbrochen. Der Rest wird ein Selbstläufer.
    Irgendwie belegen die zahlreichen Länder, in denen das erlaubt ist, das Gegenteil.

  5. #15
    Bundeskanzler Björn Höcke Benutzerbild von Leseratte
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Gute Entscheidung.
    Björn Höcke:

    Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!

    Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.

  6. #16
    GESPERRT
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Irgendwie belegen die zahlreichen Länder, in denen das erlaubt ist, das Gegenteil.
    Die "zahlreichen Länder" sind ein Block: UKUSACANAUS und EU (also liberale Demokratien der westlichen Wertegemeinschaft)... und Rom wurde bekanntlich auch nicht an einem Tag erbaut... also nur Geduld...
    Bis vor 20 Jahren brachten sich übrigens auch immer diese besonders freigeistig-fortschrittlichen Denker ein, wenn es z.B. um Homorechte ging, ohne in all ihrer Freigeistigkeit und ihrem Fortschrittsdenken zu erkennen, dass Freiheit kein Ziel ist, sondern ein Weg!
    Hättest du ihnen z.B. damals gesagt, dass wenn schon diese eine Hemmschwelle durchbrochen wird und diese Krankheit/Persönlichkeitsstörung als "normal" anerkannt wird, garantiert auch die nächsten Generationen durch Politik, Medien, Kultur, also herrschenden Zeitgeist, dazu animiert werden die nächsten Hemmschwellen aufzuweichen (allein schon deshalb weil Freiheitsstillstand ja auch Freiheitsrückschritt bedeutet), dann hätten sie gespottet, es ins Lächerliche gezogen, diffamiert, usw. usf....
    Heute sind wir endlich soweit, dass Homos nicht nur heiraten, sondern gleich noch Kinder adoptieren können.Und Kinder sind zwar immer noch nicht geschäftsfähig, dürfen sich aber hier und da schon für ein anderes Geschlecht entscheiden, sofern sie sich im falschen Körper fühlen... Hormonbehandlung inkl...LBGT nennt sich das glaub ich heute.
    Ja, diese superintelligenten,"avantgardistischen" und sich elitär vorkommenden Freigeister bzw. deren Väter und Großväter im Geiste, hätten diese Entwicklung, deren Zeuge wir heute werden, seinerzeit noch als "Panikmache" abgetan... so souverän und unaufgeregt, wie sie immer über allen Dingen stehen...

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Das Recht selbst über sein Lebensende zu entscheiden gab es schon immer und das Volk ist deshalb auch nicht ausgestorben. Eingeschränkt wurde dieses Recht erst, als der Staat sich in seiner penetranten Weise in die privaten Angelegenheiten der Bürger einmischte. Getrieben von jene, die auch noch als Halbtote versuchen, jede Sekunde des Lebens zu leben, auch wenn es nur ein vegetieren ist und die die Güte und die Nächstenliebe der Angehörigen dabei pflegerisch total ausbeuten, mit der Begründung: man dürfe ja nicht selber Hand anlegen, an dem eigene „Leben“!
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  8. #18
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Komisch, dass dieses bahnbrechende Urteil hier noch nicht diskutiert wird.
    Das BVerfG hat heute festgestellt, dass aus Art.1 und 2 GG resultiert, dass jeder Mensch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod hat.
    Nicht nur Schwerkranke, sondern jeder.

    Das gebietet die Menschenwürde und das allgemeine Selbstbestimmungsrecht.

    Ich finde das Urteil vollkommen richtig. Wer keine Lust mehr hat, sollte gehen dürfen. Das Leben als Mensch ist schwer genug.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ärzte dürfen nicht helfen (Eid des Hippokrates). Dann wird es eine Domäne für Dilettanten.
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Ich finde das auch richtig. In dieser Schweinewelt muß man als normaler Mensch doch zwangsläufig auf Fluchtgedanken kommen.

    Unprofessionell und ohne Hilfe gerät das dann manchmal zur Katastrophe.

    Ein anständiger Staat sollte seinen Bürgern, die ihn satt haben einen humanen Ausstieg gewähren.

    Der Film ist nicht ganz passend. Sucht ein Mensch den Tod, dann kann man das auch in einer würdevollen Umgebung gestalten. Die Atmosphäre eines „Supermarktes“ ist sicherlich nicht der richtige Ort dafür. Wenn man schon einen filmischen Vergleich heranziehen will, dann wäre eine Szene aus Game Of Thrones angemessener, zum Beispiel das „Haus von Schwarz und Weiß“ ein Tempel auf Braavos, der dem „Vielgesichtigen Gott“ geweiht ist.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Man stelle sich mal vor: Ein alter Mensch, multimorbid und auf Hilfe angewiesen, Hilfe, die teuer ist und die Angehörigen belastet (ob Pflegeheim oder Pflege daheim). Das Erbe steht auf dem Spiel und der alte Mensch hat krankheitsbedingt und durch die Umstände Depressionen. Und nun kommt der Ausweg der Sterbehilfe, schnell, ohne Belastung der Angehörigen, die mit dem rechtzeitigen Selbstmord ihres Angehörigen ihren Erbteil behalten. Ist das nicht zu schön, um wahr zu sein?
    Und das Allerschönste: Auch die Rentenkassen, Krankenkassen und die Pflegekasse jubilieren.
    Das alte Menschen zu Gunsten ihrer Kinder und Engel in Notzeiten den Freitod gewählt haben, war in der Vergangenheit nicht selten. Es war ein Akt der Liebe, um das Überleben der Familie zu sichern. Nur ist das in dieser Gesellschaft weitgehend in Vergessenheit geraten.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

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