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Thema: BVerfG: Recht auf Suizid

  1. #61
    Mitglied Benutzerbild von SprecherZwo
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Was jetzt genau? Was ist heuchlerisch?

    Im Endeffekt wird es wohl weiterhin so sein, dass nur Schwerkranke nach intensiver Prüfung an die entsprechenden Mittelchen kommen.
    In der alternden BRD dürften das aber einige Tausend sein.

    Es geht um die Menschenwürde; sollen die Sterbewilligen sich weiterhin vor die Züge werfen?

    In der katholischen Kirche ist Selbstmord allerdings in jedem Fall verboten und Selbstmörder landen in der Hölle.
    Deswegen hat das katholische Bayern die höchste Selbstmordrate in der BRD.

  2. #62
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von solg Beitrag anzeigen
    Am Anfang fängt es immer langsam an.... s. auch Beitrag #16 ... Auch das Beispiel mit der Legalisierung der Abtreibung habe ich genannt.
    Und das "wohl" hast du wohl in leiser Vorahnung dazugeschrieben, weil dir wohl selbst Böses schwant...

    Wer gehen will, soll gehen.
    Aber 1.) ist es pervers daraus über kurz oder lang ein Business zu machen und 2.) weicht es die Hemmschwelle langfristig auf, sich für einen Freitod zu entscheiden, auch weil es gesellschaftlich immer mehr akzeptiert werden wird und vor allem weil es dann ja auch "Riskless/Painless Edition" angeboten werden wird und die ganze Sache für Lebensmüde nochmal entkompliziert... und 3.) hängen an einem Leben immer noch andere Menschen dran, die nun wirklich nicht jeden individualistischen Scheiß "Mein Leben, ich mach was ich will" respektieren und akzeptieren müssen....
    Wer gehen will, wird gehen.
    Ihm das "Recht" auf seinen eigenen Tod zu geben ist einfach nur pervers.

    Der Kinderschänder wird in Zukunft einfach sagen können bei seiner Verhaftung:
    Ok Jungs ich sag jetzt nichts mehr, gebt mir den Cocktail, es ist mein Recht, ich mache keine weiteren Angaben...

    Für seine Mittäter im Kindervergewaltiger - Club ist dieser Urteilsspruch eine super super Sache!

  3. #63
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Das alte Menschen zu Gunsten ihrer Kinder und Engel in Notzeiten den Freitod gewählt haben, war in der Vergangenheit nicht selten. Es war ein Akt der Liebe, um das Überleben der Familie zu sichern. Nur ist das in dieser Gesellschaft weitgehend in Vergessenheit geraten.
    Ich bezweifele, dass ein alter Mensch den Suizid wählen müßte, um das Überleben der Familie zu sichern. Wenn dies in Deutschland - Betonung liegt hier auf Deutschland, denn weder ergeben sich solche Notwendigkeiten in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Schweden usw., noch liegt das Lebensniveau auf oder unter dem deutschen Wert - der Fall ist, so liegt die Ursache in gewollten politisch-gesellschaftlichen Umstrukturierungen, in den hohen Steuern, der Besteuerung der Renten, der Besteuerung der Arbeit, den hohen Sozialabgaben, der Mißwirtschaft auf dem Wohnungsmarkt bei gleichzeitiger Öffnung der Grenzen, der durch Reformen produzierten Arbeitslosigkeit und Niedriglöhnen, der Abschmelzung der Spareinlagen, der Erhöhung kommunaler Abgaben, neuer Auflagen für das Eigenheim usw. und natürlich auch in der Reform der Renten, die zu Altersarmut als Massenphänomen führt. Diese Rahmenbedingungen hat der Staat geschaffen, d.h. vor allem die Regierungen unter Schröder und Merkel. Wenn dann demnächst noch die Reform der Grundsteuer obendrauf kommt und die Arbeitslosigkeit durch Verlust unserer Schlüsselindustrie steigt, dann schnellen die Altersdepressionen nach oben, garantiert.

  4. #64
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Wer gehen will, wird gehen.
    Ihm das "Recht" auf seinen eigenen Tod zu geben ist einfach nur pervers.

    Der Kinderschänder wird in Zukunft einfach sagen können bei seiner Verhaftung:
    Ok Jungs ich sag jetzt nichts mehr, gebt mir den Cocktail, es ist mein Recht, ich mache keine weiteren Angaben...

    Für seine Mittäter im Kindervergewaltiger - Club ist dieser Urteilsspruch eine super super Sache!

    Wenn man das mal weiter ausbaut, könnte doch jeder Lebenslängliche, erst Recht die mit Sicherungsverwahrung sagen ich habe das Recht zu sterben. Ich bitte um den Todestrank.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  5. #65
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Wenn man das mal weiter ausbaut, könnte doch jeder Lebenslängliche, erst Recht die mit Sicherungsverwahrung sagen ich habe das Recht zu sterben. Ich bitte um den Todestrank.
    Wer wirklich sterben will, der holt sich vorher nicht die Erlaubnis irgendeines Richters. Der "versucht" es auch nicht zweiunddreißig mal erfolglos, um Aufmerksamkeit, Mitgefühl und Fürsorge zu erhaschen. Der tut es einfach und ist morgen nicht mehr da, wenn die Welt erwacht. Der kündigt es nicht an, droht nicht damit und er wird mit seinem Vorhaben nicht scheitern. Verurteilte Kriminelle wollen nicht sterben, nichtmal in irgendeinem phillipinischen Rattenloch. Dagegen sind das bei uns Hotels und die Sicherungsverwahrung ist sowieso wie Landurlaub ohne Ausgang ... die dürfen da glaube auch alles, was Knackis nicht dürfen. Alles außer raus halt. Der Selbsterhaltungstrieb ist viel zu stark als dass der durch sowas allein überwunden werden könnte.
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  6. #66
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Komisch, dass dieses bahnbrechende Urteil hier noch nicht diskutiert wird.
    Das BVerfG hat heute festgestellt, dass aus Art.1 und 2 GG resultiert, dass jeder Mensch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod hat.
    Nicht nur Schwerkranke, sondern jeder.

    Das gebietet die Menschenwürde und das allgemeine Selbstbestimmungsrecht.

    Ich finde das Urteil vollkommen richtig. Wer keine Lust mehr hat, sollte gehen dürfen. Das Leben als Mensch ist schwer genug.

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    Naja, das hört sich theoretisch ja erstmal ganz schön an. Die Praxis ist da aber schon viel komplizierter.

    Klar, jedem dems gesundheitlich gut geht, kann leicht erstmal davon reden, daß wenn schwerkrank man sich selber wegmacht, wegmachen läßt. Tritt dieser Fall dann ein, siehts womöglich anders aus, weil der Überlebenstrieb durchkommt. Kommen dann Schmerzen dazu, das Leben wird immer schwerer, unerträglicher, kann der Wunsch auf Tod dann schon eintreten. Nur verlaufen schwerste Krankenheiten nicht völlig linear, es gibt immer auch kleine "Verbesserungen" die wieder Hoffnung geben, bevors dann wieder einen Rumpler nach unten gibt. Dazu die Medikation, welche Schmerzen und auch Depressionen lindert.

    Es gibt ja bis jetzt die Patientenverfügung, welche lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen kann und damit ein Verhungern/ Verdursten bedeuten kann. Nur wie sieht es dann im konkreten Fall aus, wenn dieser dann eintritt? In dem Moment wo der Patient nichtmehr psychisch stabil ist bzw. sich nichtmehr artikulieren kann, aufgrund der Medikation, wird er entmündigt und die Patientverfügung durchgesetzt (im "Idealfall"). Also keine Wahl mehr, kein zurück. Wie es dann beim Suizid auf Verlangen aussieht in diesen Extremsituationen kann man dann nur erahnen.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  7. #67
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Wer wirklich sterben will, der holt sich vorher nicht die Erlaubnis irgendeines Richters. Der "versucht" es auch nicht zweiunddreißig mal erfolglos, um Aufmerksamkeit, Mitgefühl und Fürsorge zu erhaschen. Der tut es einfach und ist morgen nicht mehr da, wenn die Welt erwacht. Der kündigt es nicht an, droht nicht damit und er wird mit seinem Vorhaben nicht scheitern. (...)
    Genau so ist es.
    Zu dem Thema generell empfehle ich stets [Links nur für registrierte Nutzer] Blog gründlich zu lesen. Der Mann mußte sich eine illegale Waffe besorgen, um seinen Sterbewillen vollziehen zu können. Sowas kann ganz übel schiefgehen ... ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, überleben manche diese Aktionen. In solchen Fällen müssen Ärzte dann lebenserhaltende Maßnahmen durchführen.
    Inwieweit das Urteil in letztgenanntem Falle Auswirkungen hat, würde mich wirklich interessieren.

  8. #68
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Wer wirklich sterben will, der holt sich vorher nicht die Erlaubnis irgendeines Richters. Der "versucht" es auch nicht zweiunddreißig mal erfolglos, um Aufmerksamkeit, Mitgefühl und Fürsorge zu erhaschen. Der tut es einfach und ist morgen nicht mehr da, wenn die Welt erwacht. Der kündigt es nicht an, droht nicht damit und er wird mit seinem Vorhaben nicht scheitern. Verurteilte Kriminelle wollen nicht sterben, nichtmal in irgendeinem phillipinischen Rattenloch. Dagegen sind das bei uns Hotels und die Sicherungsverwahrung ist sowieso wie Landurlaub ohne Ausgang ... die dürfen da glaube auch alles, was Knackis nicht dürfen. Alles außer raus halt. Der Selbsterhaltungstrieb ist viel zu stark als dass der durch sowas allein überwunden werden könnte.


    Durch eine Spritze oder einem Todesgesöff geht es aber schneller mit der Garantie, auch wirklich nicht mehr aufzuwachen. Bei allen anderen Suizid Todesarten verbleibt ein Restrisiko mit schweren Schäden, was man lieber nicht erleben möchte. Gut im Gefängnis gibt es quasi nur erhängen, wo bei vorzeitigem Auffinden des Todeskandidaten auch mit schweren Gehirnschäden zu rechnen ist. Suizid ist nicht so einfach, wie es zunächst scheint.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  9. #69
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Genau so ist es.
    Zu dem Thema generell empfehle ich stets [Links nur für registrierte Nutzer] Blog gründlich zu lesen. Der Mann mußte sich eine illegale Waffe besorgen, um seinen Sterbewillen vollziehen zu können. Sowas kann ganz übel schiefgehen ... ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, überleben manche diese Aktionen. In solchen Fällen müssen Ärzte dann lebenserhaltende Maßnahmen durchführen.
    Inwieweit das Urteil in letztgenanntem Falle Auswirkungen hat, würde mich wirklich interessieren.
    Wenn man in den Kliniken die ganzen emotional instabilen Leute sieht, die sich angeblich umbringen wollten, dann muss man nur lachen. Wenn man das alles ernst nehmen würde, könnte man fast den Eindruck gewinnen, sich selbst zu töten wäre eine überaus komplizierte Aufgabe und nur durch jahrelanges Üben realisierbar.
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  10. #70
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    Standard AW: BVerfG: Recht auf Suizid

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Wenn man in den Kliniken die ganzen emotional instabilen Leute sieht, die sich angeblich umbringen wollten, dann muss man nur lachen. Wenn man das alles ernst nehmen würde, könnte man fast den Eindruck gewinnen, sich selbst zu töten wäre eine überaus komplizierte Aufgabe und nur durch jahrelanges Üben realisierbar.
    Attention whores, das. Bedauerlicherweise prägen die wohl das allgemeine Bild Sterbewilliger. Dazu noch eine gewaltige Prise Hypermoralismus und Paternalismus ergeben die Situation vor dem genannten Urteil.
    Was mich stets am meisten ärgert ist, daß die fettgefressenen Bonzen, die dem "Pöbel" unnötiges Leid auferlegen, selber in solchen Fällen fein raus sind. Die haben genug Kohle/sonstige Mittel, um sich notfalls einem qualvollen Verrecken entziehen zu können, welches sie gleichzeitig dem "Pöbel" zumuten.

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