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Thema: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

  1. #1
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    Standard Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Dass deutsche Richter, in Teilen, ein äußerst seltsames Rechtsverständnis haben und entsprechende urteile fällen ist ja nichts Neues nicht - dass vor Gericht das Opfer an sich wenig bis nichts zählt, auch dies ist nichts Neues nicht und unter dieser Prämisse fällt wohl auch nun dieses urteil.

    Wer auf der Vorfahrtstrasse fährt - so im Grundsatz dieses Urteil - muss deutlich vom Gas gehen, wenn sich von einer untergeordneten Straße ein anderes kfz nähert - denn tut man dies nicht bekommt man eine Teilschuld an einem eventuellen Unfallschaden, wenn das Kfz aus der untergeordneten Straße einfährt, die Vorfahrt nimmt und es dann zu einem Unfall kommen sollte.

    Wäre - wie in diesem aktuellen Fall - der Kradfahrer anstatt 75 km/h nur 50 km/h gefahren, dann hätte der Unfall vermieden werden können und wären es dann nicht 50 km/h gewesen, dann doch sicherlich 30 km/h und man hätte den Unfall verhindern können.

    Im Grundsatz sagt dieser Urteil - es gibt keine Vorfahrtsregel mehr, wenn es kracht ist man als "Opfer" immer mit in deer Haftung (denn langsamer geht ja immer - zur Not Schrittgeschwindigkeit) und bleibt in Teilen auf seinem Schaden sitzen

    Deutsche Rechtssprechung wie diese lebt - ein Opfer muss der Täter sein und der Täter ist das wahre Opfer...

  2. #2
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Das würde ja bedeuten, dass Radfahrer die von einem abbiegenden LKW überrollt werden, eine Mitschuld tragen.

  3. #3
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Das würde ja bedeuten, dass Radfahrer die von einem abbiegenden LKW überrollt werden, eine Mitschuld tragen.
    So würde ich das Urteil interpretieren - wäre der Radfaher langsamer gefahren hätte er den Unfall vemeiden können - und wie sollte das urteil sionst gemeint sein?

  4. #4
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Dass deutsche Richter, in Teilen, ein äußerst seltsames Rechtsverständnis haben und entsprechende urteile fällen ist ja nichts Neues nicht - dass vor Gericht das Opfer an sich wenig bis nichts zählt, auch dies ist nichts Neues nicht und unter dieser Prämisse fällt wohl auch nun dieses urteil.

    Wer auf der Vorfahrtstrasse fährt - so im Grundsatz dieses Urteil - muss deutlich vom Gas gehen, wenn sich von einer untergeordneten Straße ein anderes kfz nähert - denn tut man dies nicht bekommt man eine Teilschuld an einem eventuellen Unfallschaden, wenn das Kfz aus der untergeordneten Straße einfährt, die Vorfahrt nimmt und es dann zu einem Unfall kommen sollte.

    Wäre - wie in diesem aktuellen Fall - der Kradfahrer anstatt 75 km/h nur 50 km/h gefahren, dann hätte der Unfall vermieden werden können und wären es dann nicht 50 km/h gewesen, dann doch sicherlich 30 km/h und man hätte den Unfall verhindern können.

    Im Grundsatz sagt dieser Urteil - es gibt keine Vorfahrtsregel mehr, wenn es kracht ist man als "Opfer" immer mit in deer Haftung (denn langsamer geht ja immer - zur Not Schrittgeschwindigkeit) und bleibt in Teilen auf seinem Schaden sitzen

    Deutsche Rechtssprechung wie diese lebt - ein Opfer muss der Täter sein und der Täter ist das wahre Opfer...
    Hat man an dieser Stelle 75 fahren dürfen?
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  5. #5
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Dass deutsche Richter, in Teilen, ein äußerst seltsames Rechtsverständnis haben und entsprechende urteile fällen ist ja nichts Neues nicht - dass vor Gericht das Opfer an sich wenig bis nichts zählt, auch dies ist nichts Neues nicht und unter dieser Prämisse fällt wohl auch nun dieses urteil.

    Wer auf der Vorfahrtstrasse fährt - so im Grundsatz dieses Urteil - muss deutlich vom Gas gehen, wenn sich von einer untergeordneten Straße ein anderes kfz nähert - denn tut man dies nicht bekommt man eine Teilschuld an einem eventuellen Unfallschaden, wenn das Kfz aus der untergeordneten Straße einfährt, die Vorfahrt nimmt und es dann zu einem Unfall kommen sollte.

    Wäre - wie in diesem aktuellen Fall - der Kradfahrer anstatt 75 km/h nur 50 km/h gefahren, dann hätte der Unfall vermieden werden können und wären es dann nicht 50 km/h gewesen, dann doch sicherlich 30 km/h und man hätte den Unfall verhindern können.

    Im Grundsatz sagt dieser Urteil - es gibt keine Vorfahrtsregel mehr, wenn es kracht ist man als "Opfer" immer mit in deer Haftung (denn langsamer geht ja immer - zur Not Schrittgeschwindigkeit) und bleibt in Teilen auf seinem Schaden sitzen

    Deutsche Rechtssprechung wie diese lebt - ein Opfer muss der Täter sein und der Täter ist das wahre Opfer...
    Kannst du mal Einzelheiten zu dem Unfall bringen und nicht nur deine Einschätzung?

    Und du du solltest nicht von "Teilschuld" reden, wenn du hier bei Richtern von seltsamen Rechtsverständnis schreibst.

  6. #6
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von DerBeißer Beitrag anzeigen
    Kannst du mal Einzelheiten zu dem Unfall bringen und nicht nur deine Einschätzung?

    Und du du solltest nicht von "Teilschuld" reden, wenn du hier bei Richtern von seltsamen Rechtsverständnis schreibst.
    Schau, das passiert, wenn man den Link unterschlägt

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  7. #7
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Hat man an dieser Stelle 75 fahren dürfen?
    Dies geht leider aus der Berichterstattung nicht hervor - scheint aber so als wäre dies keine geschwindigkeitsbeschränkte Straße gewesen - denn dass man bei "zu schneller" Fahrweise in einem geschwindigkeitbeschränkten Bereich IMMER eine Teilschuld mitbekommt ist ja bereits seit Jahrzehnten Standard bei der Rechtssprechung und wäre keine Erwähnung wert.

  8. #8
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Schau, das passiert, wenn man den Link unterschlägt

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    Du solltest mal das Urteil aufschlagen und dann mal die Begründung lesen, ob da was von "Teilschuld" steht...wenn du hier schon so belehrend über Richter urteilst...

  9. #9
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von DerBeißer Beitrag anzeigen
    Du solltest mal das Urteil aufschlagen und dann mal die Begründung lesen, ob da was von "Teilschuld" steht...wenn du hier schon so belehrend über Richter urteilst...
    Wie definierst du "Daher legte das Gericht trotz des bestehenden Vorfahrtsrechts einen Mitverschuldensanteil von einem Drittel fest"

    Ob Du dies nun umgangssprachlich Teilschuld oder amtsdeutsch gerichtgestet Mitverschuldungsanteil nennst - ändert an der Sache nix und dann - ich belehre Richter nicht, ich werfe Richtern nur vor für die Zustände in diesem Lande durch ihre Rechtssprechnung (und dies betrifft ja nicht nur den Verkehr, dass man Opfer zum Täter macht) nicht unwesentlich verantwortlich zu sein.

  10. #10
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wie definierst du "Daher legte das Gericht trotz des bestehenden Vorfahrtsrechts einen Mitverschuldensanteil von einem Drittel fest" .

    Ob Du dies nun umgangssprachlich Teilschuld oder amtsdeutsch gerichtgestet Mitverschuldungsanteil nennst - ändert an der Sache nix und dann - ich belehre Richter nicht, ich werfe Richtern nur vor für die Zustände in diesem Lande durch ihre Rechtssprechnung (und dies betrifft ja nicht nur den Verkehr, dass man Opfer zum Täter macht) nicht unwesentlich verantwortlich zu sein.
    Genau !

    Wo haste denn diesen tollen Satz her...".........Mitverschuldensanteil von einem Drittel"...

    Du solltest dich mal etwas mit Haftungsrecht auseinandersetzen und nicht die "Rechtssprechung" in eine bestimmte Richtung zu lenken versuchen. Das man "Opfer zu Tätern macht"....

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