Zitat von
BlackForrester
Dass deutsche Richter, in Teilen, ein äußerst seltsames Rechtsverständnis haben und entsprechende urteile fällen ist ja nichts Neues nicht - dass vor Gericht das Opfer an sich wenig bis nichts zählt, auch dies ist nichts Neues nicht und unter dieser Prämisse fällt wohl auch nun dieses urteil.
Wer auf der Vorfahrtstrasse fährt - so im Grundsatz dieses Urteil - muss deutlich vom Gas gehen, wenn sich von einer untergeordneten Straße ein anderes kfz nähert - denn tut man dies nicht bekommt man eine Teilschuld an einem eventuellen Unfallschaden, wenn das Kfz aus der untergeordneten Straße einfährt, die Vorfahrt nimmt und es dann zu einem Unfall kommen sollte.
Wäre - wie in diesem aktuellen Fall - der Kradfahrer anstatt 75 km/h nur 50 km/h gefahren, dann hätte der Unfall vermieden werden können und wären es dann nicht 50 km/h gewesen, dann doch sicherlich 30 km/h und man hätte den Unfall verhindern können.
Im Grundsatz sagt dieser Urteil - es gibt keine Vorfahrtsregel mehr, wenn es kracht ist man als "Opfer" immer mit in deer Haftung (denn langsamer geht ja immer - zur Not Schrittgeschwindigkeit) und bleibt in Teilen auf seinem Schaden sitzen
Deutsche Rechtssprechung wie diese lebt - ein Opfer muss der Täter sein und der Täter ist das wahre Opfer...